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Defekte Ware erhalten: Verkäufer, Ebay und Paypal machen nichts

Defekte Ware erhalten, Verkäufer reagiert nicht, Ebay Käuferschutz kommt seinem Käuferschutz nicht nach, zu spät für Paypal. Was kann ich tun? Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könnt. Die Zeit ist auf Grund von Ebay Käuferschutz für Paypal schon abgelaufen. Ebay Käuferschuzt unternimmt nichts, ausser den Verkäufer 2 mal zu kontaktieren. Damit ist es für Ebay abgeschlossen. Bei Paypal komme ich nicht rein, weil die Zeit abgelaufen ist. Dabei gibt es Gesetze, die eine Rückgabe wegen "versteckter Mangel" gibt, aber von Ebay und Paypal nicht akzeptiert wird, weil es nicht innerhalb ihrer vorgegebenen Zeit ist. Danke Euch.

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

@winnisonne  schrieb:

Defekte Ware erhalten, Verkäufer reagiert nicht, Ebay Käuferschutz kommt seinem Käuferschutz nicht nach, zu spät für Paypal. Was kann ich tun? Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könnt. Die Zeit ist auf Grund von Ebay Käuferschutz für Paypal schon abgelaufen. Ebay Käuferschuzt unternimmt nichts, ausser den Verkäufer 2 mal zu kontaktieren. Damit ist es für Ebay abgeschlossen. Bei Paypal komme ich nicht rein, weil die Zeit abgelaufen ist. Dabei gibt es Gesetze, die eine Rückgabe wegen "versteckter Mangel" gibt, aber von Ebay und Paypal nicht akzeptiert wird, weil es nicht innerhalb ihrer vorgegebenen Zeit ist. Danke Euch.

 


Tagchen @winnisonne 

 

Ich glaube, es könnte, dass du etwas vermischst oder ich dich missverstanden habe.

Du schreibst zu Beginn was von "defekte Ware erhalten" und später etwas von versteckten Mängeln.

 

Der Käuferschutz von EBay oder Paypal beziehen sich zunächst nicht auf Gewährleistungsfälle, die deutlich nach dem Kauf sichtbar werden, sondern auf eine Nichtlieferung oder gleich mangelhafte Lieferung. Versteckte Mängel in Verbindung mit Gewährleistungsansprüchen wären ein Thema, das den Käuferschutz sprengen würde.

Eine Rückgaberecht wegen versteckter Mängel an sich kann ich auch nicht sehen. Erst einmal hat man ein Recht auch Nacherfüllung. Verbraucherrechte durchsetzen zu wollen, wenn man im Ausland gekauft hat, ist eben deutlich schwerer als im Inland.

 

Die Beweislast für den Fehler im Produkt bei Übergabe läge nach Ablauf eines halben Jahres sowieso bei dir. Das heißt natürlich nicht, dass ein gewerblicher Verkäufer dadurch das Recht hat, dich zu ignorieren.

Werd doch mal konkreter... welches Problem hast du mit welchem Artikel?

Hallo!

 

@winnisonne Man könnte vermuten, daß du in China gekauft hast? 

 

Einen Käuferschutz hat man eher über Paypal direkt. Wie lange ist der Kauf denn schon her?

Hast du dazu noch eine Artikel Nr. oder den Verkäufernick? Denn sonst ist vieles nur Spekulation. 

 

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