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Durfte ich einen Artikel wieder einstellen,dessen Fall noch nicht geschlossen ist ?

Hallo liebes ebay-team
Mein Heimkinoset wurde verkauft, jedoch nicht bezahlt.
Ich kriege es irgendwie nicht hin,diesen Fall zu schließen.
Durfte ich den Artikel trotzdem erneut zum Verkauf anbieten ? ....ich habe ihn nämlich wieder eingestellt ?
Vielen Dank für eine Antwort
Bianca Büngener
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@bifi-wurst72  schrieb:
Hallo liebes ebay-team
Mein Heimkinoset wurde verkauft, jedoch nicht bezahlt.
Ich kriege es irgendwie nicht hin,diesen Fall zu schließen.
Durfte ich den Artikel trotzdem erneut zum Verkauf anbieten ? ....ich habe ihn nämlich wieder eingestellt ?
Vielen Dank für eine Antwort


Hallo @bifi-wurst72  hier ist kein ebay Team sondern eine öffentliche Community.

 

Nein, auch ein Nichtzahlerfall entbindet dich nicht vom Kaufvertrag nach dem BGB. Den Kaufvertrag musst du dem Käufer gegenüber unter letztmaliger Fristsetzung als gegenstandlos erklären sofern er die Zahlung nicht vornimmt.

Und erst dann darfst du den Artikel wieder einstellen.

 

Zur Schliessung des Nichtzahlerfalls:

 

Erst wenn exakt 4x24 Stunden um sind seit Falleröffnung kannst du korrekt schliessen, eher nicht.

 

 

 

 

 

 

bootyooty_0-1617967835206.jpeg

 

 

 

und weiter aktiv nach Ablauf der Frist mit

 

Käufer hat nicht gezahlt

 

bootyooty_1-1617967835215.jpeg

 

 

 

schliessen !

 

bootyooty_2-1617967837329.jpeg

 

 

 

Wenn du alles korrekt angeklickt hast, erscheint der Hinweis mit der Gebührengutschrift für dich und die Verwarnung an den Käufer.

 

bootyooty_3-1617967835149.jpeg

 

 

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