07-12-2025 23:59
08-12-2025 10:12
08-12-2025 02:23
@sawal_680 schrieb:
Was mache ich jetzt am besten? Laut deutschem Recht müsste er mir ein Widerrufsrecht zugestehen wessen er durch die fälschliche Angabe Privat zu sein sich zu entziehen versucht.
Hallo @sawal_680 ,
aber vor Kauf war dir das egal, dass es sich um einen angeblichen gewerbl. Verkäufer handelt, und du solche Verkäufer dann mit einem Kauf unterstützt ... ja klar - Geiz ist geil (" ein unschlagbares Angebot ") - und dann egal.
Das muss dir ja vor dem Kauf auch bereits bewusst gewesen sein.
Nun hast du einen Fehler beim Kauf gemacht und versuchst es auf diese Tour?
Wie bereits gesagt, ein privater Verkäufer muss keinen Abbruch akzeptieren.
Wenn du ihm Gewerblichkeit nachweisen kannst, musst du das ausserhalb von ebay regeln.
Und eine Packstation könnte man im Zweifel auch Sonntags abend bestücken, das mal am Rande.
Wenn es doch ein unschlagbares Angebot - dann verkaufe es doch wegen Fehlkaufes bei ebay für mehr weiter .... dann musst du es ja auch reißend wieder loswerden.
08-12-2025 00:42
08-12-2025 00:18
Also 700 Verkäufe in 3 Jahren deuten bei ebay keineswegs auf gewerblichen Handel hin - und ebay interessiert sowas leider auch nicht.
Und als angemeldeter privater Verkäufer muss er auch keinen Kaufabbruch oder Widerruf akzeptieren.
Das deutsche Recht kann jederzeit ausserhalb ebay's unter Umständen durchgesetzt werden aber hier hast du die AGB von ebay akzeptiert und hast auch nach deutschem recht einen rechtsgültigen Kaufvertrag.