12-02-2021 08:44
Hallo liebe Community,
ich habe mehrere Artikel an einen Kunden in Griechenland verkauft. Leider war die Lieferung nicht vollständig, sodass der Käufer zwei Fälle geöffnet hat. Ich habe daraufhin auf Wunsch des Käufern die fehlenden Artikel nachträglich noch mal versendet. Noch bevor der Brief dort ankam hat Ebay die Fälle geschlossen und das Geld für die fehlenden Artikel an den Käufer zurückgezahlt. Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und nochmal die Hermes-Sendungsnummer mitgeteilt. Laut Sendungsverfolgung war der Brief auf dem Weg zum Empfänger und sollte einen Tag später zugestellt werden.
Der eine Einspruch wurde dann auch stattgegeben. Der zweite Einspruch wurde aber endgültig abgelehnt mit der Begründung, dass ich keinen Nachweis über die Zustellung erbracht habe. Mehr als die Sendungsnummer kann ich aber doch nicht mitteilen. Daraus war eindeutig ersichtlich, dass die Zustellung erfolgt ist. Der Käufer selbst hat mir das auch über Ebay-Mail bestätigt.
Gibt es eine Möglichkeit, die eindeutig falsche Entscheidung anzufechten?
Ich würde mich über Antworten und Ratschläge freuen.
Beste Grüße
Thorsten