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Ich möchte einen Fall eröffnen, doch die Seite ist nicht in Betrieb 

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@phantasie65  du hast doch schon einen Fall geöffnet, wegen Nichterhalt eines Artikels.

 

Und NEIN; den schliesst du auf gar keinen Fall, der VK soll in die Hufe kommen, natürlich kann er dir Geld erstatten, dazu bedarf es keiner Fallschliessung.

 

Melde das bitte sofort an ebay, das ist ein Grundsatzverstoss.

 

https://www.ebay.de/help/action?topicid=4022

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