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Garantie / Gewährleistung???!!!!

Hallo, ich habe letztes Jahr eine wasserpumpe gekauft, die allerdings nach kurzen Gebrauch nicht mehr funktioniert ( da die Pumpe im Keller steht und nach Bedarf genutzt wird, kann ich nicht sagen nach wievieltem Male die nun den Geist aufgegeben hat) Fakt ist, ich habe den Verkäufer kontaktiert und ihn gebeten er möge mir diese ersetzten oder das Geld zurück erstatten. Nun besteht der Verkäufer, dass es nun außerhalb der " Gewährleistung / Garantie" liegt. Wobei ich ihn deutlich gemacht habe dass Garantie und Gewährleistung 2 Paar Schuhe sind und ich auf die Gewährleistung zurück greifen kann. Seit her meldet er sich und keinerlei Rückmeldung oder Reaktion. Ich habe das natürlich auch einem Anwalt vorgelegt und er bestätigte dies mir, nur möchte ich natürlich nicht sofort dies über einen Anwalt tun. Nun möchte ich den Fall bei Ebay melde und weiss leider nicht wie oder welche Rubrik?

Kann mir da jemand weiter helfen?

Lg

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@albert.ru  schrieb:
Hallo, ich habe letztes Jahr eine wasserpumpe gekauft, die allerdings nach kurzen Gebrauch nicht mehr funktioniert ( da die Pumpe im Keller steht und nach Bedarf genutzt wird, kann ich nicht sagen nach wievieltem Male die nun den Geist aufgegeben hat) Fakt ist, ich habe den Verkäufer kontaktiert und ihn gebeten er möge mir diese ersetzten oder das Geld zurück erstatten. Nun besteht der Verkäufer, dass es nun außerhalb der " Gewährleistung / Garantie" liegt. Wobei ich ihn deutlich gemacht habe dass Garantie und Gewährleistung 2 Paar Schuhe sind und ich auf die Gewährleistung zurück greifen kann. Seit her meldet er sich und keinerlei Rückmeldung oder Reaktion. Ich habe das natürlich auch einem Anwalt vorgelegt und er bestätigte dies mir, nur möchte ich natürlich nicht sofort dies über einen Anwalt tun. Nun möchte ich den Fall bei Ebay melde und weiss leider nicht wie oder welche Rubrik?

Kann mir da jemand weiter helfen?

Lg

Auf eine gewährte Garantie könntest du zurückgreifen, bei der Gewährleistung ist der Vk raus!

 

Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?

 

Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.

Sonderregelung beim Kauf von gewerblichen Verkäufern

Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben, gibt es eine Sonderregelung. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war (§ 477 BGB). Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Artikel bei Übergabe nicht fehlerhaft war.

 

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_9.html

 

 

Hallo @albert.ru  weder ebay noch PP sind für Gewährleistungsansprüche/Garantie zuständig.

Innerhalb 6 Monaten hättest du die Möglichkeit gehabt bei Zahlung mit PP, dies auch dort zu melden.

 

Ist der Händler auch Hersteller dieser Pumpe?

 

Dein Verkäufer bezieht sich sicherlich hierauf.


Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.

Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.

Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.

Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.

Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.

 

Ergo, muss dein Anwalt was in die Wege leiten, andere Möglichkeiten sehe ich nicht.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder