10-02-2021 17:59
@jonakas37 schrieb:
guten Tag ich habe eine Frage ich habe Artikel verkauft manche haben den Artikel auch abgebrochen werden diese Artikel auch mit berechnet zu den Gebühren also muss ich auch Gebühren für die abgebrochenen Artikel bezahlen oder muss ich auch für die nicht bezahlten Artikel von den Kunden Gebühren bezahlen LG
Wenn du Dir noch ein paar rote Bewertungen mit Deinen unerlaubten Überraschungskisten einfängst, dann hast Du das Problem bald nicht mehr.
Eine abmahnung dürfte übrigens auch teurer sein als die ebay-Gebühren. Woher kommt die ganze Neuware, die Du in den Überraschungskisten so als Privat-Verkäufer verkaufst? Alles doppelte Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke?