24-02-2018 13:00
@sensei-leeschrieb:
Ich wollte meinem Vater ein Handy schenken jedoch will er kein Nokia haben. Ich habe einen Artikel geboten will es aber zurücknehmen bzw streichen lassen. Der Verkäufer meint ich soll unter Gebote streichen schauen. Aber ich finde nix.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Nein...auch Gebote sind verbindlich !
Offensichtlich ist auch dein Verkäufer nicht damit einverstanden.
@sensei-lee schrieb:
Ich wollte meinem Vater ein Handy schenken jedoch will er kein Nokia haben. Ich habe einen Artikel geboten will es aber zurücknehmen bzw streichen lassen. Der Verkäufer meint ich soll unter Gebote streichen schauen. Aber ich finde nix.
Kann mir jemand weiterhelfen?
die Gebotsabgabe ist verbindlich, darauf wirst Du auch bei der Abgabe hingewiesen
Dein Grund ist jedenfalls keiner, um Gemäß der Grundsätze ein Gebot zurückzunehmen
der Verkäufer könnte es natürlich streichen, wenn er wollte - würde ich als VKn aber auch nicht machen
btw: wenn Du es selbst zurückziehst, wird es in Deinem eBay-Konto öffentlich vermerkt
was Du allerdings machen darfst: abwarten, ob Du die Auktion gewinnst und falls ja, das Handy selbst wieder verkaufen