06-11-2025 13:50
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06-11-2025 21:01
@axl007 ,
probieren wir es nochmal ....
Du schreibst hier mit anderen ebay-Mitgliedern und nicht mit dem Verkäufer.
Wann verstehst Du das endlich?
Das wurde Dir in den anderen 3 Beiträgen bereits mitgeteilt.
Und Du hast - laut Deinen Aussagen - die Lieferadresse nach Kauf geändert - der Verkäufer ist nicht verpflichtet an eine endere Adresse zu senden.
Du bist an der Misere selbst Schuld.
Und auch in diesem Beitrag wirst Du keine Antwort vom Verkäufer erhalten ...
Aber Du findest ja auch anscheinend selbst nicht mal Deine selbstsrstellten Beiträge wieder ....
06-11-2025 17:21
Meiner Meinung nach besteht derzeit kein Anspruch auf Schadenersatz. Dieser wäre dann einzufordern wenn du glaubhaft nachgewiesen hast, dass durch den Deckungskauf Mehrkosten entstanden sind.
06-11-2025 14:37
Dir ist schon bewusst, dass die von eBay angezeigten Liefertermine nur voraussichtlich, aber nicht garantiert sind?
06-11-2025 13:54 - bearbeitet 06-11-2025 13:55
Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Nachfrist zur Lieferung bis zum 13.11.2025. Sollte die Lieferung bis dahin nicht erfolgen, werde ich gemäß § 280 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB Schadenersatz statt der Leistung geltend machen.
Nein! Du setzt zumindest hier keinerlei Frist! Wir sind nicht der Verkäufer sondern eine öffentliches Forum mit anderen Nutzern.
Kläre das mit deinem Verkäufer und wenn die Lieferfrist überschritten ist meldet man einen nicht erhaltenen Artikel.