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Gesetzlicher Widerruf aktiviertes Apple Produkt

Sehr geehrte Mitglieder,

Ein Verkäufer behauptet das der gesetzliche Widerruf erlischt beim Aktivieren des iPhones. Da aber bei Apple eine Aktivierung des Telefons erzwungen wird um das Telefon auf Funktion zu testen bzw. kurz auszuprobieren, besteht keine andere Möglichkeit als das Telefon mit dem Internet kurz zu verbinden, was mit einer Aktivierung der 1 jährigen Herstellergarantie einhergeht. Besteht jedoch keine Internetverbindung bleibt das iPhone im Willkommensbildschirm hängen.

Besteht nun trotzdem die Möglichkeit einer Rückgabe, falls das Telefon nicht den Wünschen entspricht? Ich möchte ungern einen Rechtstreit auslösen, falls es dazu kommen sollte.
Das Telefon selbst hat natürlich keinerlei Gebrauchsspuren und wurde nur kurz probiert.

Greift in diesen Fällen der Käuferschutz?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen,

Richard

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (6)

Antworten (6)

 

 

@richardexplo 

 

du meinst diesen Verkäufer?

 

https://www.ebay.de/usr/saturn-berlin-charlottenburg?_trksid=p2047675.l2559

 

Also zumindest steht in roten Lettern der Text unmissverständlich schon in der Angebotsbeschreibung drin und ist somit Bestandteil des Angebots/Vertrags.

 

Nach Registrierung bei Apple / Eingabe Apple-ID - Keine Rücknahme mehr möglich!

 

Ob solch eine Klausel wirksam oder unwirksam ist, kann ich dir nicht sagen, ich bin kein Jurist.

Was ich dir sagen kann ist, dass ich mich jeweils niemals bei apple registriert habe, wenn ich nicht sicher war, dass ich das Gerät auch behalte. Ich meine auch, die Registrierung ist nicht notwendig um die Funktionalität zu sehen, dazu bedarf es doch nicht der Anmeldung mit deinen Daten bei Apple?

 

Was muss Ich da jetzt im Falle einer Rückgabe beachten?

Beste Grüße,

Richard
Anonymous
Nicht anwendbar

@richardexplo  schrieb:
Sehr geehrte Mitglieder,

Ein Verkäufer behauptet das der gesetzliche Widerruf erlischt beim Aktivieren des iPhones. Da aber bei Apple eine Aktivierung des Telefons erzwungen wird um das Telefon auf Funktion zu testen bzw. kurz auszuprobieren, besteht keine andere Möglichkeit als das Telefon mit dem Internet kurz zu verbinden, was mit einer Aktivierung der 1 jährigen Herstellergarantie einhergeht. Besteht jedoch keine Internetverbindung bleibt das iPhone im Willkommensbildschirm hängen.

Besteht nun trotzdem die Möglichkeit einer Rückgabe, falls das Telefon nicht den Wünschen entspricht? Ich möchte ungern einen Rechtstreit auslösen, falls es dazu kommen sollte.
Das Telefon selbst hat natürlich keinerlei Gebrauchsspuren und wurde nur kurz probiert.

Greift in diesen Fällen der Käuferschutz?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen,



Tagchen @richardexplo 

 

Schon im Jahr 2017 gab es diesbezüglich Zoff zwischen dem Apple Onlineshop und der Verbraucherzentrale. Die Entscheidung war eindeutig: Der Kunde darf zurückgeben, wenn er das Gerät aktiviert hatte.

Das muss dann auch für andere Händler gelten.

Wie man es vorbildlich macht, kannst du dir hier mal ansehen.

Aber das wirst du nach meiner Auffassung nicht über den Käuferschutz regeln können.

 

Hallo booty,

doch das iPhone muss zwanghaft bei der Einrichtung mit dem Internet verbunden werden um in den Startbildschirm zu gelangen.
Andernfalls bleibt man im Einrichtungsbildschirm hängen.
Sobald dies geschehen ist läuft die 1 jährige Herstellergarantie.
Die Apple ID muss man dazu nicht eingeben.

Jemand anderes noch dazu eine Meinung?

Mit freundlichen Grüßen,

Richard
Hallo @bootyyooty

anbei die Anzeige:

https://www.ebay.de/itm/294131158525

Das steht nur in der Beschreibung mit der Aktivierung. Im Widerruf selbst der per E-Mail kommt steht da nichts.

https://www.ebay.de/itm/294131158525

Beste Grüße

 

 

 

Tag @richardexplo  also für mich ist das zu undurchsichtig... hat der Verkäufer das so in der Widerrufsbelehrung angegeben?

Nenn mal die Artikelnummer oder verlink das Angebot hierher

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