27-07-2021 12:38
@blauweiss1886 schrieb:
Wie verhält es sich mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung für hier gekaufte Artikel? Wenn z. B. ein Mangel nach etwa 9 Monaten Eintritt und der Verkäufern nicht nachbessern/reparieren ect. will. VD
ebay ist nicht zuständig für die Einhaltung von Garantie oder Gewährleistung. Das darfst du mit dem Verkäufer ausmachen, du kannst ihn kontaktieren.
Ggfs. kannst du dich auch an den Hersteller wenden.
schön, das versenden dauert extrem lange und dann zerschiesst's noch die Formatierung 😞
Du solltest Garantie und Gewährleistung nicht durcheinander bringen
Garantie = Freiwillige Leistung der Hersteller, Zeitraum variabel wenn sie gegeben wird, da es keine gesetzliche Regelung diesbezüglich gibt
Gewährleistung = erstmal 24 Monate, für gebrauchte Artikel kann nach deutscher Ansicht die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden, allerdings hat die EU dem widersprochen, wird hier aber immer noch so gemacht
aktuell ist es so, dass der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate generell für die Unversehrtheit haftet, nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt bereits bei der Übergabe vorhanden / angelegt war
das änderst sich aber nächstes Jahr, da ist der Verkäufer dann 12 Monate in der Pflicht
wenn jetzt nach 9 Monaten bei Dir der Artikel defekt ist, musst Du also ggf. den Mangel mittels Gutachten nachweisen, damit der Verkäufer Dir einen neuen schicken oder den Artikel reparieren muss ... oder Du wendest Dich direkt an den Hersteller, so es eine Garantie für den Artikel gibt
sollte es sich um einen Kauf im Ausland handeln, kannst Du das allerdings so oder so im allgemeinen abhaken, da nehmen sich die meisten Verkäufer nichts mehr von an, egal wie lang oder kurz der Kauf her ist
Nach 6 Monaten ist der Verkäufer raus wenn er nicht auch der Hersteller ist. Ausser man kann nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf schadhaft war.
Garantie gibt der Hersteller, nicht der Verkäufer.