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Gewährleistungsanspruch

Hallo ich habe im Juli 2019 ein neues elektrisches Gerät erstanden dies hat bis letzte Woche ohne Probleme funktioniert nun ist es leider defekt ich habe den Verkäufer kontaktiert und er hat mir geschrieben das es länger als 2 wochen in meinem Besitz ist und ich zwei Optionen hätte entweder ich teile ihm mit was am Gerät defekt ist er schickt mir Teile zum reparieren oder ich schicke das Gerät kostenpflichtig zurück. Meine Frage Gewährleistung auf Neuware beträgt 2 Jahre oder 2 Wochen. vielen Dank im voraus

 
 

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@sparsau2011  schrieb:

Hallo ich habe im Juli 2019 ein neues elektrisches Gerät erstanden dies hat bis letzte Woche ohne Probleme funktioniert nun ist es leider defekt ich habe den Verkäufer kontaktiert und er hat mir geschrieben das es länger als 2 wochen in meinem Besitz ist und ich zwei Optionen hätte entweder ich teile ihm mit was am Gerät defekt ist er schickt mir Teile zum reparieren oder ich schicke das Gerät kostenpflichtig zurück. Meine Frage Gewährleistung auf Neuware beträgt 2 Jahre oder 2 Wochen. vielen Dank im voraus

 
 

Gewährleistung läuft 2 Jahre - ABER nach 6 Monaten musst du dem Verkäufer nachweisen, dass der Defekt schon von Anfang an da war. Das dürfte Dir schwer fallen, wenn das Gerät über ein Jahr problemlos funktioniert hat. Du hast schon Glück, dass der Verkäufer überhaupt eine Lösung angeboten hat. Was du jetzt machst, ist Deine Sache.

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