am 13-02-2021 16:58 - zuletzt bearbeitet am 13-02-2021 17:55 von kh-marina
Guten Tag,
so eben kamm mein Sohn mit einer Abbuchen von 193,99 €,
nach nachschauen sind das für die Gewerbeanmeldung Gebühren.
Da mein Sohn noch unter 18 Jahren ist nicht rechtskraftig.
Wir möchten Sie daher bitten den Betrag rücküberweisen.
Wir hoffen das, dass ohne Streit funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Familie S.
@2007distler schrieb:Guten Tag,
so eben kamm mein Sohn mit einer Abbuchen von 193,99 €,
nach nachschauen sind das für die Gewerbeanmeldung Gebühren.
Da mein Sohn noch unter 18 Jahren ist nicht rechtskraftig.
Wir möchten Sie daher bitten den Betrag rücküberweisen.
Wir hoffen das, dass ohne Streit funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Familie S.
Jetzt erzähle doch mal genau, wofür die Rechnung sein soll.
Hat Dei 12-jähriger einen gewerblichen Ebay-Account angemeldet und ein Shop-Abo abgeschlossen?
Oder hat er bei ebay verauft und ebay will jetzt die Verkaufsprovision?
Um welchen Account geht es überhaupt? Dieser, mit dem Du hier schreibst, kann es nicht sein. Der ist weder gewerblich noch wurde damit verkauft.
Und ohne "Streit" wird das nicht funktionieren. Mit einem Beitrag hier im Nutzer-Forum auch nicht. Du wirst Dich mit dem Kundendienst und ggf. noch den Anwälten von ebay auseinandersetzen müssen. Oder bezahlen und es dem Sohn vom Taschengeld abziehen.