am 13-02-2021 16:58 - zuletzt bearbeitet am 13-02-2021 17:55 von kh-marina
Guten Tag,
so eben kamm mein Sohn mit einer Abbuchen von 193,99 €,
nach nachschauen sind das für die Gewerbeanmeldung Gebühren.
Da mein Sohn noch unter 18 Jahren ist nicht rechtskraftig.
Wir möchten Sie daher bitten den Betrag rücküberweisen.
Wir hoffen das, dass ohne Streit funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Familie S.
@2007distler schrieb:Guten Tag,
so eben kamm mein Sohn mit einer Abbuchen von 193,99 €,
nach nachschauen sind das für die Gewerbeanmeldung Gebühren.
Da mein Sohn noch unter 18 Jahren ist nicht rechtskraftig.
Wir möchten Sie daher bitten den Betrag rücküberweisen.
Wir hoffen das, dass ohne Streit funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Familie S.
Jetzt erzähle doch mal genau, wofür die Rechnung sein soll.
Hat Dei 12-jähriger einen gewerblichen Ebay-Account angemeldet und ein Shop-Abo abgeschlossen?
Oder hat er bei ebay verauft und ebay will jetzt die Verkaufsprovision?
Um welchen Account geht es überhaupt? Dieser, mit dem Du hier schreibst, kann es nicht sein. Der ist weder gewerblich noch wurde damit verkauft.
Und ohne "Streit" wird das nicht funktionieren. Mit einem Beitrag hier im Nutzer-Forum auch nicht. Du wirst Dich mit dem Kundendienst und ggf. noch den Anwälten von ebay auseinandersetzen müssen. Oder bezahlen und es dem Sohn vom Taschengeld abziehen.
@2007distler schrieb:Guten Tag,
so eben kamm mein Sohn mit einer Abbuchen von 193,99 €,
nach nachschauen sind das für die Gewerbeanmeldung Gebühren.
Da mein Sohn noch unter 18 Jahren ist nicht rechtskraftig.
Wir möchten Sie daher bitten den Betrag rücküberweisen.
Wir hoffen das, dass ohne Streit funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Hier die Kontaktdaten
Rechtsfähig heißt das und fängt mit der Geburt an!
Dein Sohn kam mit Abbuchung? Woher? Brief, gefälschte pishing- Mail? Echtes Bankkonto? EbayKonto?
Hallo @2007distler
Die Rechnung kam von Ebay?
Dein Sohn hat bei Ebay ein Konto?
Ebay ist eigentlich erst ab 18 Jahre.
Da müsste er ja ein falsches Geburtsdatum angegeben haben.
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Und ihr denkt, ebay erlässt Gebühren weil sich hier minderjährige verbotenerweise angemeldet haben?
Ganz bestimmt nicht !
Soll er vom Taschengeld abzahlen..... damit er weiß, was er hier vollbracht hat.
PS: Kann gut sein, dass hier auch gilt, Eltern haften für ihre Kinder, dann streckt ihr das Geld vor.
Ich weiß nicht woher immer diese Fehleinschätzung kommt, aber generell haften Eltern nicht für ihre Kinder (die Schilder auf Baustellen, wo dies drauf steht, sind vollkommener Humbug!).
Eltern haften nur für ihre Kinder bei grober Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn Dir also ein Nachbarskind mit dem Fahrrad die Fahrertür verbeult, wären die Eltern nur dann haftbar, wenn das Kind unter sechs Jahren mehrere Stunden unbeaufsichtigt einsam und verlassen auf dem Gehweg spielen würde. Ansonsten reicht es aus, wenn die Mutter einmal pro Stunde aus dem Fenster nach dem Rechten schaut.....
Es ist wohl hier in Deutschland einer der am weitesten verbreitetsten Rechtsirrtümer, dass Eltern für ihre Kinder haften. Nein, dem ist nicht so!
@bootyooty😉