Kein anstehender Fall. Nur Verständnisfrage. Gewerblicher Rahmen:
Nach dem Kauf eines 300 Euro teuren Artikels meldet sich ein Käufer bei mir und bittet um Zusendung an eine Lieferadresse, die von der bei Ebay hinterlegten abweicht. Er teilt diese Adresse per Nachricht mit. Als Grund gibt er einen kürzlich erfolgten Umzug an. Er habe die neue Adresse bei Ebay noch nicht eingegeben.
Oder auch: Paket kommt wegen falscher Adresse zurück, ich habe die richtige Adresse per Nachricht mitlerweile erhalten ("Sorry ... Umzug ... Bitte nochmal schicken ...") und sende erneut. Die Sendungsverfolgung kann ich in diesem Fall nicht bei Ebay eingeben. Hätte diese aber für die Sendungsversicherung bei der Post.
Erste Frage:
Da ich an gutem Service und Kundenzufriedenheit orientiert bin, würde ich sagen.... "Klar, kein Problem". Aber was bedeutet das in einem konkreten Beispiel für meinen Verkäuferschutz ? Was würde dieser abdecken ?
Zweite Frage:
Angenommen ich breche ab. Bitte den Kunden um Korrektur seiner Adresse. Der Kunde kauft erneut und bewertet dann negativ, da er von der Abwicklung grundsätzlich genervt ist.
Ich bedanke mich für Eure Erfahrungen.