04-12-2025 17:39
Mir wurde von ebay ein Gutschein angeboten, und darauf bin ich aktiv geworden, um die Bedingungen zu erfüllen. Den Gutschein habe ich dann bei einem Kauf eingesetzt. Die Ware hatte einen offensichtlichen Mangel. Ich habe versucht, das Ganze in einem aufwändigen Prozess mit dem Verkäufer zu klären. Der war jedoch nicht bereit dazu und bot mir lediglich eine Retoure an. Diese habe ich dann über das Portal veranlasst, mit einigen Problemen, weil das Webformular nicht funktioniert hat. Schließlich gelang es doch, und nun sehe ich, dass die Retoure wohl akzeptiert wird; allerdings steht in der Zusammenfassung und in der Bestätigung, dass mir der Gutschein abgezogen werden soll. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden. Was ist hier zu tun?
09-12-2025 19:27
Der Gutschein kommt von ebay, nicht vom Verkäufer, @zufriedenheit_first .
@perfect-sally hat dir alles relevante geschrieben.
09-12-2025 18:50
Danke für den Hinweis, dass ich "nicht der oder die Einzige (bin), wo das passiert oder passiert ist". Genau das ist mit "öffentlichem Interesse" gemeint.
Dass der Verkäufer nicht etwas abzieht, wenn er den Verkaufspreis für den mangehaften Artikel zurückzahlt, steht außer Frage. Wohl aber wird in der beim Rückgabeprocedere ausgeworfenen Bestätigung der Gutscheinbetrag vom zurückgezahlten Verkaufspreis abgezogen.
Und du hast sicher recht, dass sich nichts ändern wird, wenn ich hier weiter nachfrage ...
09-12-2025 18:14
Ich sehe hier kein öffentliches Interesse sondern nur dich welche/r die Entscheidung von ebay und das Vorgehen nicht akzeptieren kann.
Du bist nicht der oder die Einzige wo das passiert oder passiert ist.
Und der Verkäufer oder ebay zieht hier garnichts ab, das geht garnicht. Der VK zahlt das zurück, was er von dir erhalten hat und der Gutschein wurde eingelöst und ist verbrannt.
Da kannst du hier noch so oft nachfragen, es ändert sich nunmal nicht.
09-12-2025 17:41
Hallo Sally,
vielen Dank für die Vermittlung.
Verstehe ich es richtig, dass es keine direkte Antwort der Mitarbeiterin auf meinen Beitrag vom 08-12-2025 20:54geben soll?
Zu deiner Frage: Es geht nicht um eine Ausnahme, sondern um eine möglichst generalisierbare Klärung einer Frage von öffentlichem Interesse. So sieht das übrigens auch die Verbraucherberatung. Offenbar ist es doch so: Mangelhafte Ware wird zurückgegeben, ebay erhält vom Verkäufer den vollen Kaufpreis zurück, zieht aber davon beinahe die Hälfte für sich ab; der davon betroffene Käufer wäre durch ein solches Vorgehen genötigt, den Mangel hinzunehmen.
- Ist das der "ebay Käuferschutz"?
08-12-2025 21:10
Es wurde bereits gschrieben wie es gehandhabt wird und wieso sollte extra für dich eine Ausnahme gemacht werden?
Die ebay MA hat es deutlich mitgeteilt, dass Gutscheine nicht erstattet werden.
08-12-2025 20:54
Vielen Dank, dass Sie antworten. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass es bei dem sog. Gutschein um eine Art Gratifikation ging. Die mit diesem Gutschein über ebay erworbene Ware war mangelhaft. Bei Rückgabe des mangelhaften Gerätes nun von Ihnen von dem Kaufpreis den Gutscheinwert abgezogen zu bekommen, käme einer unfairen Strafe gleich.
Ich möchte keinen weiteren Aufwand und Ärger haben. Könnten Sie bitte prüfen, ob eine Kulanzregelung möglich ist, z. B. eine verlängerte Gültigkeit, eine Guthabensanrechnung oder eine alternative Lösung (z. B. den bestehenden Gutschein als Guthaben auf meinem Konto zu belassen bzw. als Ausgleich gutzuschreiben)? Über eine kurze Bestätigung, wie Sie dies handhaben können, würde ich mich sehr freuen.
08-12-2025 19:44
Hallo @zufriedenheit_first,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Hier ist es so, wie @perfect-sally geschrieben hat. Bei einer Rückgabe werden Gutscheine nicht erstattet.
@perfect-sally Vielen Dank fürs Markieren 🤗
Liebe Grüße
Selina
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08-12-2025 19:05
selina_b@ebay schaust du bitte mal? Danke 🙂
08-12-2025 18:42
Hallo, habe inzwischen intensiv versucht, deiner Empfehlung zu folgen, über den ChatBot Kontakt mit ebay zu bekommen - leider ohne Erfolg!
Könntest du einen Kontakt mit einem Mitarbeiter vermitteln?
Vielen Dank im Voraus.
04-12-2025 21:36
Danke. Wenn ich dazu komme, werde ichs nochmal darüber probieren.
"Problem klären" gibt es nicht mehr?
Noch dazu, wie mit privaten verdient wird : Je mehr Leute ihren Krempel verkaufen, desto attraktiver und lebendiger wirkt der Marktplatz, was die Zahl der Käufe insgesamt erhöht und eBay als Plattform stärkt.
Und wenn sie dann noch so was wie Promoted Listings Advanced buchen, lohnt es sich richtig.
04-12-2025 21:18 - bearbeitet 04-12-2025 21:20
Ebay hat ein Impressum wo man Kontaktmöglichkeiten findet. Man kann auch versuchen (mehrmals) über den BOT einen Rückruf anzufordern.
Inwieweit verdient ebay denn an dir? Ebay verdient an gewerblichen Verkäufern weil die für jeden Pieps zur Kasse gebeten werden damit die Privaten für lau verkaufen können.
04-12-2025 21:16
Hallo Sally, vielen Dank für den Hinweis auf den Kundenservice. Das Problem ist nur, dass ich nicht weiß, wie er zu erreichen ist. Könntest du mir da bitte weiterhelfen?
Kurz zur Erläuterung. Der "Gutschein" war ein Gratifikation für eine Leistung, die ich ohne ihn nicht erbracht hätte. Als ich vor 16 jahren hier einstieg, was ebay noch ein Marktplatz für private K/V, und man arbeitete noch mit payback zusammen. Vor ein paar Jahren gab es dann die Neuorientierung, und ich war erstmal raus. Durch den Neueinstieg hat ebay bereits neu verdienen können. Eigentlich hatte ich mir die Sache entspannter vorgestellt. Es stimmt schon, wir sind hier (noch) nicht "vor Gericht".
04-12-2025 20:36
Wir sind hier nicht vor Gericht sondern hier gelten die AGB von ebay. Und von einer Bestrafung zu schreiben ist schon sehr weit hergeholt. Dann müssten viele Nutzer auch bestraft sein weil sie keinen Gutschein bekamen.
Wende dich an den Kundenservice, vielleicht hast du ja Glück.
04-12-2025 20:18
Ich möchte nicht, dass der Gutschein erstattet wird, sondern dass er wiederverwendet werden kann. Die gekaufte Ware hat einen Mangel (§ 437 BGB). Ich kann doch nicht dafür "bestraft" werden!?
04-12-2025 19:58
Gutscheine werden nicht erstattet.
04-12-2025 19:17
Den Gutschein habe ich von ebay erhalten - und damit einen Artikel gekauft (nicht bei, sondern über ebay).
04-12-2025 17:52
Der Händler kann nur erstatten was du im Endeffekt an ihn bezahlt hast! Mit dem Gutschein hat er nichts zu tun, der ist sozusagen verbrannt!