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Gutschein

Hallo,
Ich habe einen Gutschein über 100€ verkauft der Käufer wollte den Gutschein-code als foto per mail gesendet haben, ich hab ihm also den Gutschein geschickt, er hat mich positiv bewertet und jetzt 7 wochen später eröffnet er einen fall und bekommt sein geld wieder von eBay weil ich keine DHL sendungsnummer habe. Das kann doch nicht sein, ich fühl mich reingelegt mit Unterstützung von eBay
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Hallo @dimi82 

 

wenn ich das richtig sehe sind Gutscheine durch den Käuferschutz bei Verkäufern die das neue Zahlungsverfahren über ebay abwickeln, gar nicht abgesichert?

 

https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=...

 

Ausnahmen – vom eBay-Käuferschutz ausgeschlossene Artikel

Grundsätzlich ist der Erwerb der meisten Artikel abgesichert, es gelten jedoch folgende Ausnahmen:

  • Erwerb von Immobilien (einschließlich Wohnimmobilien)
  • Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen (einschließlich Gegenstände und Forderungen, die Teil eines Geschäfts oder einer Firmenübernahme sind)
  • Fahrzeugkäufe (einschließlich Motorfahrzeuge, Motorräder, Flugzeuge und Boote)
  • Käufe von individuell erstellten Artikeln (es sei denn, es wird beanstandet, dass sie nicht erhalten wurden)
  • Käufe von immateriellen oder digital gelieferten Artikeln,
  • virtuelle, nicht ersetzbare kryptografische Token (nicht-fungible Token, NFTs), einschließlich physischer Gegenstände, die mit NFTs kombiniert oder an ihnen angebracht sind
  • Dienstleistungen
  • Käufe von Maschinen der verarbeitenden Industrie
  • Zahlungsmitteläquivalente (einschließlich Gutscheine, Prepaid-Karten und Reisetickets)
  • Käufe von Artikeln, die durch die PayPal-Nutzungsrichtlinie ausgeschlossen werden
  • Käufe von Artikeln, die Sie persönlich abholen oder abholen lassen (einschließlich der Abholung in einer Filiale), und die Sie als nicht erhalten melden
  • Artikel, die vom Käufer nach der ursprünglichen Lieferung an eine andere Adresse weitergeleitet wurden

Und weiter gilt: 

 

Kann die erfolgreiche Lieferung nicht nachgewiesen werden, erhält der Käufer eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises und der ursprünglichen Versandkosten.

 

Du hast zwar nicht DHL im Angebot gehabt sondern Brief, dennoch kannst du anhand des versandten Fotos und des Schriftverkehrs nachweisen, dass der Käufer den Gutschein erhalten hat. Ich würde versuchen Einspruch gegen die Fallentscheidung einzulegen

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder