27-07-2021 09:29
Hallo. Muß das Gebot zurück nehmen, da ich > schweizer Stecker < übersehen habe.
"Ich habe nicht richtig gelesen" ist kein legitimer Grund für eine Gebotsrücknahme. Hoffe, dass Du überboten wirst und wenn nicht, dann bezahle, was Du gekauft hast. Kannst Dir ja einen Adapter dazu kaufen, damit Du das Gerät auch in Deutschland nutzen kannst.
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei einem Privat-Verkäufer hast Du das nicht.