Ich habe eine Auktion beendet, da sie Fehler enthielt.
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26-01-2021 12:10
ich habe eine meiner letzten Auktionen abgebrochen, da sie Fehler enthielt und ich Irrtümlicherweise den Startpreis bei 1€ belassen hatte. Zum Abbruchzeitpunkt gab es ein Gebot von 1€.
Der zu dem Zeitpunkt Höchstbietende kontaktiert mich nun bezüglich des Abbruchs und wirft mit Paragraphen um sich, da es angeblich nun einen Kaufvertrag gibt.
Laut eBay AGB gibt es diesen aber nicht bei dem Abbruchgrund.
Was kann ich nun tun?
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Moin @klepet2012 ,
so einfach ist es jetzt auch nicht. Wann hast du den Irrtum bemerkt und abgebrochen?
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@klepet2012 schrieb:
Guten Tag,
ich habe eine meiner letzten Auktionen abgebrochen, da sie Fehler enthielt und ich Irrtümlicherweise den Startpreis bei 1€ belassen hatte. Zum Abbruchzeitpunkt gab es ein Gebot von 1€.
Der zu dem Zeitpunkt Höchstbietende kontaktiert mich nun bezüglich des Abbruchs und wirft mit Paragraphen um sich, da es angeblich nun einen Kaufvertrag gibt.
Laut eBay AGB gibt es diesen aber nicht bei dem Abbruchgrund.
Was kann ich nun tun?
Hast du dem Höchstbieter deinen Irrtum auch unverzüglich erklärt?
Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?
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Druck dir alles aus, was du zu dem Fall hast, screen shots aufheben bis zur Verjährung am 31.12.2024
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Deine Adresse hat er nicht, kann er aber von ebay bekommen, wenn er es richtig anstellt.
Ich würde mir gerne die Bieterliste ansehen, weil es Typen gibt, die es bei unerfahrenen Vk drauf anlegen, Schadenersatz rauszuleiern!
Aus oberem Rechtslink:
Anders kann es jedoch sein, wenn ein Bieter von Anfang an kein Kaufinteresse hat, sondern auf eBay lediglich zu dem Zweck Gebote abgibt, um bei Abbruch Schadensersatz zu fordern. In einem solchen Fall hielt das AG Alzey das Verhalten eines Bieters für rechtsmissbräuchlich und lehnte einen Schadensersatzanspruch ab (AG Alzey, Urt. v. 26.06.2013, 28 C 165/12). In einer jüngeren Entscheidung hat der BGH allerdings klargestellt, dass das Verhalten eines solchen sog. „Abbruchjägers“ nicht pauschal als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, sondern nur eine Gesamtwürdigung aller konkreten Einzelfallumstände diese Bewertung tragen kann (BGH, Urt. v. 22.05.2019, VIII ZR 182/17).
Sollten Sie den Verdacht haben, dass einer Ihrer Bieter rechtsmissbräuchlich handelt, können Sie uns dies melden.
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Der Bieter hat, wie ich gesehen habe, auch noch 0 Bewertungen und ist erst seit diesem Jahr hier angemeldet.
Vielleicht schreibe ich ihm nochmal eine Nachricht in der ich den ersten Teile deines Kommentars formuliere. Oder was meinst du?
Danke für die Hilfe.
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Ohja!
Wenn du in der Auktion auf 0 Gebote klickst kommst du zur Gebotsliste:
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/164665538925?item=164665538925&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Diese kannst du noch einsehen, Änderung hast du um 20.28 Uhr vorgenommen, dabei den Irrtum bemerkt?
Bis man sich zur Beendigung durchgelesen hat...Ende 22.07 Uhr. Wann du Auktion gestartet ist sieht man nicht mehr, steht aber in deiner Mail dazu und/ oder in Mein ebay.
Diese Gebotsübersicht zu deinem netten Käufer siehst du nur ausgeloggt oder in anderem browser:
https://www.ebay.de/bmgt/ViewBidderProfile?&mode=1&item=164665538925&bidtid=2095761706006&_trksid=p2...
Gebotsübersicht: Einzelheiten
Angaben zu den Geboten
Bieter:
4***j (0)
Bewertung:
0.0% Positiv
Artikelbeschreibung:
Apple iPhone XS - 64GB - Space Grau (Ohne Simlock) A2097 (GSM)
Gebote für diesen Artikel:
0
Zusammenfassung der letzten 30 Tage
Anzahl der Gebote:
212
Geboten auf unterschiedliche Artikel:
212
Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer:
0%
Gebotsrücknahmen:
0
Gebotsrücknahme (in den letzten 12 Monaten):
0
Hat auf 212 smartphones in 30 Tagen einmal geboten, glaub nicht, dass der soviele brauchen kann, außedem weiß er ja, dass er für 25 Euro überboten wird und so wird er nur beim Abbruch mit seinen Paragrafen rumschmeißen!
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von klepet2012 26-01-2021 12:32
Optionen
Wie kann ich dir denn die Bieterliste mitteilen?
Der Bieter hat, wie ich gesehen habe, auch noch 0 Bewertungen und ist erst seit diesem Jahr hier angemeldet.
Vielleicht schreibe ich ihm nochmal eine Nachricht in der ich den ersten Teile deines Kommentars formuliere. Oder was meinst du?
Danke für die Hilfe
------------------------------------
Ehrlich?
1. Meldung an ebay! Über den link übers Rechtsportal
2. Mitteilung, dass du keinen Kontakt mehr wünscht und du den Irrtum zeitnah nach Anfang der Auktion bemerkt und ihm auch mitgeteilt hast und keine Belästigung seinerseits mehr wünschst!
3. Sperren!
https://www.ebay.de/help/selling/resolving-buyer-issues/kuferkreis-eingrenzen-oder-kufer-sperren?id=...
Das andere zum Kontakt find ich grad nicht
https://www.ebay.de/help/buying/working-sellers/contact-seller?id=4021#section4
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Erstmal toll dass man hier so schnell geholfen bekommt.
Ich dachte mir schon irgendwie dass die Person wohl jemand ist der es nur auf diese Situationen anlegt. Alleine schon weil er sofort jegliche Paragraphen bereit hatte.
Eingestellt habe ich das ganze kurz vor 20 Uhr, die Genaue Zeit müsste ich nachsehen. Dann habe ich irgendwann danach den Fehler bemerkt und kurz darauf die Auktion eben beendet.
Ich hatte Angst, dass wenn ich nicht mehr antworte oder ihm etwas vorwerfe noch eher Probleme auf mich zukommen bzw er zum Anwalt rennt oder Ähnliches. Die Paragraphen beeindrucken einen ja im ersten Moment schon.
Ich google seinen nick nun auch nochmal.
Meint ihr also der kann mir nichts anhaben bzw wird mir nichts anhaben?
Ich würde dann so vorgehen wie du es mir vorgeschlagen hast.
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Ich sehe nur den "Sternchenbieter" bei ebay in der Gebotsliste, du den richtigen nick. Solche Profile sind möglicherweise schon bekannt hier, haben sich ja mehrere Forenhelfer beteiligt.
Um die Sicherheit des eBay-Marktplatzes zu gewährleisten, werden mitgliederspezifische Informationen nicht angezeigt. Jedem Bieter wird ein anonymer Name zugewiesen. Dieser Name wird durchgängig in der Gebotsübersicht für einen Artikel verwendet.
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Ja bei google finde ich zu dem Nutzer nichts, allerdings ist er ja auch erst seit 2021 angemeldet. Zumindest unter dem Nick.
Also ich würde jetzt so vorgehen wie du es mir empfohlen hast. Ihn quasi noch ein letztes Mal darauf hinweisen dass es ein Irrtum war und ich ihm den Irrtum aufgezeigt habe und wir damit keinen Vertrag haben.
Auf weitere Nachrichten sollte ich dann einfach nicht mehr eingehen und hoffen dass keine Post von irgendeinem Anwalt kommt?
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Ich meine habe ich dann trotzdem noch recht? Ich habe die Auktion ja abends beendet und es dem Käufer am nächsten Tag als Antwort auf seine Frage angezeigt bzw den Irrtum erklärt. Nicht dass jetzt da zu viel Zeit dazwischen war oder sonst was?
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google Urteile, jeder Fall wird einzeln bewertet. Meiner Meinung nach dürfte es für dich reichen und für sein Gebot von 25 Euro hätte er den Artikel bei normalem Ausgang sowieso nicht bekommen!
Durch die Menge der ein Gebot je Auktion macht er sich auch als Abbruchjäger verdächtig. Wenn du ihn gemeldet hast, kannst duauch noch den Kundendiesnt anrufen, vielleicht schmeißen die ihn raus, dass wäre dann nochmals ein Beweis!
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Lasse dich anrufen
https://www.ebay.de/help/selling/resolving-buyer-issues/lsen-von-problemen-mit-kufern?id=4076
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- Melde ihn bei eBay
- Schreibe ihm eine letzte Nachricht mit meiner Aufklärung (wobei es mich wundert dass er sich seit heute morgen nicht mehr gemeldet hat obwohl es keine Antwort von mir gab)
- Sperre ihn für meine Auktionen
Anschließend noch eine Info an den Kundenservice.
Hoffe nur dass er mir wirklich nicht mit Anwalt oder sowas kommt.
Heute war er auf jeden Fall wieder fleißig. Von 212 Geboten heute Mittag auf 242 bis eben.
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Anschließend kann ich ihn ja nochmal bei eBay melden.
Ja ich habe es nicht vor. Will ihm in meiner Nachricht auch nochmal auflisten dass es ein Irrtum war und das damit ein Abbruch rechtens ist. Ab dann wollte ich die Weiteren Nachrichten die sicher kommen werden ignorieren.
Klar anfangs war ich schon etwas eingeschüchtert aufgrund der ganzen Paragraphen die er mir an den Kopf geworfen hat. Aber dank euch bin ich da jetzt ja aufgeklärter.
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Seine letzte Nachricht war eine Antwort auf meine Aussage, dass ich laut eBay AGB einen trifftigen Und zulässigen Grund zum Abbruch hatte und somit kein Vertrag zu Stande kam.
Darauf sagte er „Da bin ich mir nicht so sicher. Das was sie sagen und was in Paragraph 119 BGB steht ist nicht das selbe.“
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Lass dich morgen anrufen und bleibe hartnäckig.
Oder du rufst an
https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/impressum?id=4714
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Die sollen mal seine Nachrichten lesen, sowas ist laut Grundsätzen nicht erlaubt: Mitglieder unter Druck setzen, Verkäufe an ebay vorbei, wenn es auch nur 1 Euro wären...
ebay filtert ja Nachrichten nach persönl. Daten wie Email Adresse Bankkonto Nummer usw. um Außerhalb Käufe zu verhindern, wenn du das meldest lesen die das auch!
Welche Maßnahmen ebay ergreift, sagen die dir nicht, aber ob er gesperrt wird merkst du ja dann an seinem Profil.
Und das Bietverhalten zeigt eindeutig die Absicht, wieviel er als 1. und einziges Gebot bietet könnte ein Mitarbeiter sicher auch einsehen, mit 25 Euro kommt er zum Ende nie zum Kauf.
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Angaben zu den Geboten
Bieter:
4***j (0)
Bewertung:
0.0% Positiv
Artikelbeschreibung:
Apple iPhone XS - 64GB - Space Grau (Ohne Simlock) A2097 (GSM)
Gebote für diesen Artikel:
0
Zusammenfassung der letzten 30 Tage
Anzahl der Gebote:
240
Geboten auf unterschiedliche Artikel:
238
Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer:
0%
Gebotsrücknahmen:
0
Gebotsrücknahme (in den letzten 12 Monaten):
0
Gebotsübersicht der letzten 30 Tage
Den nick dürftest du auch hier veröffentlichen, vieleicht kann man dann weitere Opfer warnen;-)