24-06-2021 13:26
Liebe eBay Community,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe einen Lautsprecher auf eBay verkauft. Dieser hatte maximal 50 Betriebsstunden und sah aus wie neu. Auf den Bildern in der Auktion ist zu erkennen, dass eine KontrolLED leuchtet. Somit ist dies der Nachweis, dass sich das Gerät einschalten lässt und auch funktioniert. Der Lautsprecher kam beim Kunden an, dieser startet einen Rückgabeprozess, weil der Lautsprecher angeblich nicht funktioniert. Ich erkläre ihm sachlich per Nachricht, dass Yamaha bei den älteren Generationen von Lautsprechern Probleme hatte, diese vernünftig in die App einzubinden. Wir sprechen vom WX-030. Der Kunde meint aber, dass Gerät ginge gar nicht an und versicherte mir auch per Nachricht, dass der Lautsprecher auf dem Versandweg nicht kaputt gegangen sein kann, weil ich diesen so gut verpackt hatte.
Nun kommen wir zum Problem:
Weil ich nicht einverstanden damit war, die Rückgabe anzunehmen, habe ich den eBay Kundenservice kontaktiert (0*33203/851021, Donnerstag, 17.06. 17:18 Uhr, Gesprächsdauer knapp 20 Min, das Gespräch wurde von eBay aufgezeichnet). Dort habe ich mit 2 verschiedenen Damen gesprochen. Die erste konnte mir nicht genau helfen, weshalb sie mich zur nächsten Kollegin in der zuständigen Abteilung weitergeleitet hat. Diese sagte mir, nachdem ich mein Problem geschildert hatte, dass ich die Rücknahme akzeptieren soll und den Lautsprecher nach Rücksendung erst prüfen soll. Sollte der Lautsprecher defekt sein, soll ich mich noch einmal telefonisch melden, damit der Fall zu meinen Gunsten entschieden wird.
Gesagt, getan. Ich habe nun einen defekten Lautsprecher in der Hand, der nachweisbar vorher funktioniert hat. Ich rufe eBay erneut an (selbe Telefonnummer, Donnerstag, 24.06., 12:05 Uhr, Gesprächsdauer knapp 40 Min). Der Kollege konnte mir nicht weiterhelfen, weshalb dieser mich zu einem Herrn Nowak/Nowack aus der zuständigen Abteilung weitergeleitet hat. Dieser konnte mir nach über 30 Min. Gespräch auch nicht weiterhelfen. Er sagte mir, weil ICH die Rücknahme akzeptiert habe, kann eBay den Fall nicht zu meinen Gunsten entscheiden. Ich habe das natürlich nicht eingesehen, weil eine Mitarbeiterin von eBay mir gesagt habe, wie ich vorzugehen habe. Er wollte sich dann noch einmal mit den "zuständigen Vorgesetzten" verbinden und mir Bescheid geben. Danach legte er auf. Jedenfalls war das Gespräch weg. Mit meiner Handynummer komme ich nun nicht mehr bei der Telefonnummer durch. Was würdet ihr nun meiner Meinung nach tun?
Ich kann den Käufer verstehen. Vielleicht ist er auch gar nicht Schuld, auch wenn das Paket bei Rückversand unzureichend gepackt war. Aber wieso soll ich jetzt in Kauf nehmen, das Geld zu verlieren und einen defekten Lautsprecher dazuhaben, den ich nicht weiterverkaufen kann. Mir ist somit ein Schaden entstanden. Mir geht es nicht um die Kohle, mir geht es ums Prinzip. Die Kollegin hat mir klare Anweisungen gegeben, wie ich vorzugehen habe. Diese habe ich befolgt. Und nun wird mir am Telefon gesagt, dass es mein Fehler war. Also verstehe ich das so, dass jeder Käufer bei eBay wahllos Dinge bestellen kann, diese beschädigen kann und trotzdem von eBay Recht bekommt.
Was zum Teufel soll das? Es wird Verkäufern immer schwieriger gemacht, ehrlich und zu guten Konditionen bei eBay zu verkaufen. Der Support hilft einem im Ernstfall nicht weiter. Ich will einfach nicht einsehen, die Kohle nun zu verlieren. Meine Idee ist nun, die Lastschrift, die folgen wird, wenn eBay den Fall zugunsten den Kunden entscheidet, zurückbuchen zu lassen und dann einen Anwalt einzuschalten, wenn eBay sich meldet. Die Gespräche sind bei eBay aufgezeichnet und ich kann beweisen, dass der Lautsprecher vorher funktioniert hat. Was sagt ihr dazu?
Danke
Patrick
Ebay hat nicht entschieden. Du hast der Rücknahme zugestimmt.
Der Käufer hat einen defekten Lautsprecher moniert. Du hast ihn zurück und er ist defekt. Wann er kaputt gegangen ist, kannst Du nicht beweisen. Du kannst nur beweisen, dass er zu dem Zeitpunkt, als Du die Fotos gemacht hast, noch funktionierte.
Ich möchte wetten, dass die Telefonaufzeichnungen bei ebay leider nicht auffindbar oder versehentlich gelöscht oder eh nur X Tage gespeichert werden, wenn Du einen Anwalt einschaltest.
Wenn du die Lastschrift von ebay zurückziehst, schaltet sich das Inkasso von ebay ein. Du hast der Rücknahme zugestimmt, also erfolgt die Abbuchung zu Recht. Da kannst du dann Deinen Anwalt tätig werden lassen. Der freut sich. Denn der bekommt ganz sicher sein Geld.
Aber bevor Du den Anwalt einschaltest und gegen ebay vorgehen willst, lies Dir noch einmal ganz genau durch, wozu Du Deine Zustimmung erteilt hast:
Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay | eBay.de
Und wenn du mit lesen fertig bist, dann sollte dir klar sein:
Du hast der Rückgabe zugestimmt.
Ebay hat nichts entschieden.
Was anderes wirst du nicht beweisen können.
Du wirst auch nicht beweisen können, dass der Käufer die Ware beschädigt hat.