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Ist das Teilen von Nichtzahler-Nutzernamen mit anderen Verkäufern erlaubt?

Hallo, liebe Community. Ich habe durch meine Verkäufe auch mit sehr dreisten Käufern, Nichtzahlern und Betrügern zu tun, weshalb meine Käufersperrliste mit der Zeit stetig wächst.

Darf ich diese Nutzernamen nahestehenden EBAY-Verkäufern zur Verfügung stellen, um diese vor Zahlungsausfällen o. Ä. zu bewahren ODER ist das aus Datenschutzgründen nicht erlaubt?

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Betreff: Ist das Teilen von Nichtzahler-Nutzernamen mit anderen Verkäufern erlaubt?

Hallo Peter,

 

vielen Dank für deine Antwort. Ich komme jetzt erst dazu dir zu antworten, muss dir aber einsehend recht geben. Am Ende mache ich mir damit nur noch mehr Sorgen. Die Einstellung für Nichtzahler habe ich schon vor Längerem aktiviert und die nicht darunter fallenden Käufer und Verkäufer landen auf meiner Sperrliste. Niemand zwingt mich ja dazu, so viel Kraft in solche Menschen zu stecken. Ein schönes Wochende dir!

 

Beste Grüße
Thomas

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Betreff: Ist das Teilen von Nichtzahler-Nutzernamen mit anderen Verkäufern erlaubt?

Moin @germancollects 

 

nur zur Ergänzung: Wenn Du einen Verkauf mit der Begründung abbrichst, daß der Käufer nicht bezahlt hat, hilfst Du anderen Verkäufern auch weiter, wenn diese ihre Sperreinstellungen so eingestellt haben:

petersmodellbahnstuebchen_0-1760091335648.png

 

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
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Betreff: Ist das Teilen von Nichtzahler-Nutzernamen mit anderen Verkäufern erlaubt?

Moin @germancollects 

 

ich wäre an Deiner Stelle mit der Weitergabe von solchen Daten sehr vorsichtig und zurückhaltend. Ebay sieht darin den Fakt, daß ein Verkäufer an den Pranger gestellt wird.

 

Und die Weitergabe von Verkäufernamen hier im Forum ist generell untersagt.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
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