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Ist ein Verkäufer verpflichtet den Artikel zu versenden,wenn er bezahlt wurde

Hallo guten Abend 

ich habe einen Ring gekauft und bezahlt.Warte schon ca vier Wochen ,erst war sie übers Wochenende verreist dann hat die Dame ihren Urlaub noch weitere 1,5Wochen verlängert.

zwar mit dem Vermerk ich könnte ja mein Geld zurück bekommen.Ich habe immer zurück geschrieben,,nein kein Geld  ich hätte gerne den Ring.Nach dem die Verlängerung vom Urlaub immer noch nichts gesendet wurde,habe ich den Fall eröffnet.Und ihr nochmalig geschrieben mit Frist das ich den Ring möchte und kein Geld.Darauf schrieb die Dame zurück,jetzt würde ich den Ring nicht mehr bekommen   Weil ich den Fall eröffnet habe und ihr im unangemessenen Ton geschrieben habe(Ton war nicht unfreundlich,nur nüchtern weil ich ja auch eine Frist setzen musste) danach schrieb sie nochmal,,ich hätte den Ring nicht verdient,und sie willl das Geld zurück überweisen.
Ich möchte aber den Ring und kein Geld

liebe Grüße 

croconase

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@croconase  schrieb:

Hallo guten Abend 

ich habe einen Ring gekauft und bezahlt.Warte schon ca vier Wochen ,erst war sie übers Wochenende verreist dann hat die Dame ihren Urlaub noch weitere 1,5Wochen verlängert.

zwar mit dem Vermerk ich könnte ja mein Geld zurück bekommen.Ich habe immer zurück geschrieben,,nein kein Geld  ich hätte gerne den Ring.Nach dem die Verlängerung vom Urlaub immer noch nichts gesendet wurde,habe ich den Fall eröffnet.Und ihr nochmalig geschrieben mit Frist das ich den Ring möchte und kein Geld.Darauf schrieb die Dame zurück,jetzt würde ich den Ring nicht mehr bekommen   Weil ich den Fall eröffnet habe und ihr im unangemessenen Ton geschrieben habe(Ton war nicht unfreundlich,nur nüchtern weil ich ja auch eine Frist setzen musste) danach schrieb sie nochmal,,ich hätte den Ring nicht verdient,und sie willl das Geld zurück überweisen.
Ich möchte aber den Ring und kein Geld

liebe Grüße 

croconase


Wenn Du den Ring willst, dann wirst Du ihn wohl einklagen müssen. Freiwillig scheint ihn die Verkäuferin ja nicht rausrücken zu wollen.

 

Bei Übereweisung hast du keinen Käuferschutz und ebay hilft Dir auch nicht, den Ring zu bekommen, wenn du Käuferschutz hättest. Im Rahmen des Käuferschutzes gibt es immer nur das Geld zurück, niemals den Artikel.

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