03-09-2025 07:27
Ich habe ihm drei neue Schallplatten verkauft und ihm einen großzügigen Rabatt gewährt. Neue Platten beziehe ich immer direkt von Plattenfirmen und Händlern. Um den Neuwert zu erhalten und zu gewährleisten öffne ich diese nicht zur Überprüfung. Jetzt behauptet er bei einer LP wäre die Hülle auf der rechten Seite mehrfach geknickt und ich hätte ihm das verschwiegen. Wenn es ist wie er behauptet kann es sich nur um einen Produktionsfehler handeln.
Natürlich habe ich in der Auktion vermerkt "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung."
Aber wie gesagt, bei Neuware alles vorher auszupacken würde den Neuwert mindern. Wenn es sich also um einen Produktionsfehler handelt ist das doch nicht meine Schuld, oder?
Was mache ich wenn er mich negativ bewertet?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
03-09-2025 13:39
Hallo @2988mike,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Der Mailverlauf zwischen euch beiden ist für uns ersichtlich und ich kann hier sehen, dass ihr euch ganz normal geeinigt habt.
Als Info für dich, wie dir bereits schon geschrieben wurde, wenn dein Käufer einen Fall öffnet und der Artikel ist nicht wie Beschrieben, bist du für den Rückversand verantwortlich.
Hier hatte dein Käufer recht, es nicht einzusehen, für den Rückversand aufzukommen.
@petersmodellbahnstuebchen Vielen Dank fürs Markieren 🤗
Liebe Grüße
Selina
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03-09-2025 13:18
Die Beleidigung hat er raus genommen, habe sie aber noch im Mailfach.
Er will sich jetzt einigen und 20 € zurückgeben. Damit ist das dann auch ok für mich.
03-09-2025 13:17
Nun schlägt er andere Töne an. Will sich einigen und 20 zurückzahlen. Damit kann jeder leben. Aber warum erst so ruppig? Die Beleidigung muss er irgendwie gelöscht haben, ich habe sie aber noch im Mailverluf
03-09-2025 13:13
Hat jemand eine Idee was ich jetzt machen kann? Tatsächlich ALLE drei Platten erstatten obwohl nur eine laut seiner Behauptung an der Hülle Mängel aufweist.
Er will alle behalten und das ganze Geld zurück. Fotos schickt er keine.
Auf die Rückerstattung kam nur derb beleidigend "Soll das ein Witz sein Sie A****loch"
03-09-2025 13:12
Moin @2988mike
vielleicht kann die liebe selina_b@ebay mal in Deinem Konto nachschauen, was bisher an Kommunikation gelaufen ist und Dir einen Rat geben, danke Selina.
03-09-2025 13:08
Ich habe ihm die eine Platte zurückerstattet, er will aber alle zurückerstattet haben obwohl die beiden anderen ohne Mängel sind und er will sie nicht zurücksenden!
03-09-2025 13:00 - bearbeitet 03-09-2025 13:02
Er schreibt ob das ein Witz sein soll "SIE A****loch" (Zitat Käufer)
Er will die beiden anderen Platten behalten und den Gesamtpreis für alle drei zurückerstattet haben, sonst zeigt er mich an
IST DAS RECHTENS???
03-09-2025 12:56
03-09-2025 12:43
ok, bin nur genervt.
Habe die Zeit gar nicht dafür. Jetzt will der Käufer die Rückerstattung nicht akzeptieren.
Was soll ich denn noch machen???
03-09-2025 12:27
Nun fragt mich doch der Käufer tatsächlich warum ich ihm den Betrag zurückerstattet habe. Das gäbe für ihn zusätzliche Kosten.
Leute, es reicht!!!!
03-09-2025 12:24
Es ist keine Gewinnabsicht weit unter NP zu verkaufen.
Ab Werk heißt neu aus der Fabrik, nicht von wem ich die Platten gekauft habe.
Ich kaufe NIE immer 3 dieselben Platten. Ich hatte diese dreimal um sie an Freunde weiter zu geben, die sie nicht mehr wollten.
Aus Platzgründen habe ich lediglich 5 Platten verkauft.
Das ist also gewerblich???
5 in Worten FÜNF Platten insgesamt.
Alles klar, schönen Tag noch
03-09-2025 12:21
Aber auch gut jetzt, der Hinweis war ja auch nur gut gemeint.
03-09-2025 12:15 - bearbeitet 03-09-2025 12:18
@2988mike schrieb:Ab Werk? Eine Plattenfirma ist kein Hersteller von Schallplatten.
Das sind nur Zitate von Dir selbst, warum stellst Du das jetzt in Frage?
"Die Ware ist firmenneu, heißt ab Werk habe ich sie neu bekommen"
"Die habe ich nicht in größerer Stückzahl dort eingekauft, sondern für mich privat."
Du kauftst also Schallplatten immer mindestens 3 Stück von einer Platte für den Privatgebrauch?
Und dann verkaufst man diese NEU weiter, Du hast also mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, dass ist schon ein Indiz für gewerblichen Handel - Die größe der Firma spielt eigentlich keine Rolle.
03-09-2025 12:03 - bearbeitet 03-09-2025 12:04
Nochmal, ab Werk heißt für mich Neuware, heißt aber nicht, dass ich drei Platten bei dem Hersteller direkt bezogen habe sondern von einem privaten Händler, der sie als Neu angeboten hat. Widerum zwei andere Platten stammen aus Beständen von JPC und iMusic. Mehr habe ich nicht verkauft!
Und alles weit unter NP
03-09-2025 11:46
@2988mike mal als kleiner Hinweis... es geht nicht darum WO du kaufst.
Es geht darum, dass private VK die in größerer Stückzahl kaufen um wieder zu verkaufen als gewerblich eingestuft werden.
https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Hinweis: Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer Verkäufer und fordern sie ggf. auf, ihr eBay Konto als ein gewerbliches Konto zu kennzeichnen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Kaufe ich mir eine Jeans für den privaten Gebrauch und 5 weitere um sie wieder zu verkaufen, kann das u.U. Abmahnungen zur Folge haben die ziemlich kostspielig sein können.
03-09-2025 11:30 - bearbeitet 03-09-2025 11:31
Eine Firma ist für mich ein gewerblicher Händler wie A M A Z O N, JPC, iMusic usw. Letztere sind auf Schallplatten und CDs spezialisiert, sind also Plattenfirmen, aber kein Hersteller von Schallplatten, das wäre eine Schallplattenfirma. Bitte auseinander halten.
03-09-2025 11:23
@2988mike schrieb:Das habe ich gemacht, aber ich bekomme keine Nachricht
Wenn du dem Käufer das Rücksendeetikett zukommen lassen hast damit er kostenfrei zurück senden kann, kannst du dich entspannt zurück lehnen und abwarten ob er's nun tut, oder nicht.
Das Etikett kannst du ja auch binnen 14 Tagen stornieren damit du das nicht umsonst erstellt hast.
03-09-2025 11:15 - bearbeitet 03-09-2025 11:17
Ab Werk? Eine Plattenfirma ist kein Hersteller von Schallplatten. Ich sprach von Firmen, die Schallplatten verkaufen, z. B. JPC, ein gewerblicher Händler für Neuwaren. Die habe ich nicht in größerer Stückzahl dort eingekauft, sondern für mich privat. Das gleiche mache ich bei privaten Händlern. Was bite ist daran ungesetzlich?
Ich verstehe hier nichts mehr. Außerdem reagiert der Käufer nicht nachdem ich ihm einen Rücksendeschein ausgestellt habe.
Im übrigen habe ich die Platte weit unter dem NP verkauft. Das nur nebenbei.
03-09-2025 11:12
Das habe ich gemacht, aber ich bekomme keine Nachricht
03-09-2025 10:59
Übrigens habe ich dem Käufer mitgeteilt er soll mir die Platte zurückschicken aber keine Antwort erhalten.
So geht das aber nicht. Eröffnet der Käufer einen Fall hast DU ihm sendungsverfolgt ein Rücksendeetikett zu schicken damit er kostenfrei an dich zurück senden kann.