02-12-2025 15:45
Vorab: es geht um den Verkauf einens gebrauchten Elektronikgeräts privat an privat.
Der Käufer, der den Zuschlag bekommen hat, hat zwei Tage lang nicht bezahlt, woraufhin ich mir sein ebay-Profil angesehen habe und mir darafhin schon etwas schwante. Da waren nämlich zwei jüngere Bewertungen drin, dass er ewig nicht gezahlt hat und dass er den Kauf abbrechen wollte.
Und tatsächlich bekam ich dann eine Aufforderung, den Kauf abzubrechen, weil "woanders günstiger bekommen".
Jetzt hab ich dem dummerweise zugestimmt und kann ihn deswegen nicht mehr bewerten. Ich hätte ihm aber sehr gerne eine schlechte Bewertung gegeben, um andere vor ihm zu warnen. Wie hätte ich dafür richtigerweise vorgehen müssen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
04-12-2025 09:05
04-12-2025 08:51
Moin @duckeater ebay hat zum Mai 2008 das Bewertungssystem umgestellt, das scheint dir entgangen zu sein?
Seitdem beträgt die Bewertungsfrist nur noch 60 Tage (vorher 90) und Käufer können nur noch positiv bewertet werden.
Positive Bewertungen mit negativen Kommentaren sind verboten und werden auf Antrag gelöscht.
Ebenfalls sind negative Bewertungen mit positiven Bewertungen nicht zulässig und werden genau so gelöscht.
Du hast dem Abbruch jetzt zugestimmt und der Käufer kommt ungeschoren davon.
Nächstes Mal nach 4 Tagen die Nichtzahlung melden, dann kassiert er eine Verwarnung.
Käufer mit Verwarnungen kannst du automatisch ausfiltern.
ebay-Option ->> Käuferkreis einschränken
Käufer sperren, die folgendes verursacht haben:
Abbrüche von xxx unbezahlten Käufen innerhalb von xxx Monaten
deren bevorzugte Lieferadresse ein Ort ist, an den ich nicht liefere... usw.
In der Übersichtsliste kannst du immer bei deinen laufenden Angeboten sehen, ob der Filter funktioniert hat.
=> ebay Liste - blockierte Bieter anonymisiert
Und natürlich solche Käufer auch auf die Sperrliste setzen
03-12-2025 23:02 - bearbeitet 03-12-2025 23:03
Man kann nur noch positiv bewerten? Was hat das für einen Sinn?
Ansonsten danke für deine Antwort!
02-12-2025 15:50
Du hast schon richtig gehandelt denn wenn du nicht zustimmst könnte der Käufer einen Grund vorschieben um den Artikel auf deine Kosten zurückzugeben!
Und Käufer kann man nicht schlecht bewerten! Das geht seit 2008 nicht mehr. Und ein negativer Text in einer positiven Bewertung verstößt gegen Grundsätze und wird gelöscht.
Setz solche Typen auf deine Sperrliste.