am 19-04-2021 23:17 - zuletzt bearbeitet am 20-04-2021 11:20 von pat
Anbei der Schriftverkehr....ich habe nun den Kauf abgebrochen, da ich mir eine Drohung nicht gefallen lasse
@sandrapana0 schrieb:
Anbei der Schriftverkehr....ich habe nun den Kauf abgebrochen, da ich mir eine Drohung nicht gefallen lasse
Was für eine Drohung? Das ist eine Ankündigung, sonst nichts.
Du hast einen Kaufvertrag. Nur weil der Käufer seine Ware verlangt, kannst Du nicht einfach den Kauf abbrechen. Der Käufer verlangt nur das, was ihm zusteht. Das steht ihm übrigens auch noch zu, wenn der Kaufabbruch nach 10 Tagen abgeschlossen ist. Ohne Zustimmung des Käufers ist der Kaufabbruch nämlich unwirksam und der Kaufvertrag besteht nach wie vor - egal was Dir ebay in den folgenden Mails schreibt.
Also suche die Hose und versende sie.
Beeile dich mit der Renovierung und versende die Büx, @sandrapana0