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Käufer hat Artikel nicht erhalten

Hallo, ein Käufer hat sich für unversicherten Versand der Ware entschieden obwohl ich auch versicherten Versand angeboten habe und im Angebot geschrieben habe, dass ich bei unversichertem Versand bei Verlust nicht aufkomme, nun verlangt er sein Geld zurück.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@*gibra*  schrieb:
Hallo, ein Käufer hat sich für unversicherten Versand der Ware entschieden obwohl ich auch versicherten Versand angeboten habe und im Angebot geschrieben habe, dass ich bei unversichertem Versand bei Verlust nicht aufkomme, nun verlangt er sein Geld zurück.

Du bietest Paypal an @*gibra* 

 

lies die AGB 

denn der Kunde genießt Käuferschutz 

du darfst nur sendungsverfolgten Versand zu deinem Schutz machen!

Erstatte sonst macht es Paypal für dich!

Antworten (3)

Antworten (3)

 

 

@*gibra* 

 

 

Punkt 3 wäre, dass du etwas ZU Viel Neuware für einen privaten Verkäufer anbietest, gerade auch was den Schmuckverkauf betrifft.

 

https://www.ebay.de/sch/*gibra*/m.html?_nkw&_armrs=1&_from&_ipg&rt=nc&LH_ItemCondition=3&_trksid=p20...

 

 

@*gibra* 

 

 

Punkt 2

 

 

Nimm das raus..... jede Frau weiss, welcher Luxus-Marke das MUSTER ähnelt....

 

https://www.ebay.de/itm/suse-Damen-Tasche-florales-Muster-braun-beige/392954241645?hash=item5b7de5e2...

 

Verschenk das Teil doch an irgend jemanden.


@*gibra*  schrieb:
Hallo, ein Käufer hat sich für unversicherten Versand der Ware entschieden obwohl ich auch versicherten Versand angeboten habe und im Angebot geschrieben habe, dass ich bei unversichertem Versand bei Verlust nicht aufkomme, nun verlangt er sein Geld zurück.

Hallo @*gibra* 

 

 

Punkt 1

 

Zahlt der Käufer mit PP, hast du bitte versichert zu versenden, da ansonsten der Käuferschutz greift, egal was du anbietest, die Sendung muss sendungsverfolgt sein.

 

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).
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