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Käufer hat Rückgabe ohne berechtigten Grund eingeleitet; Zahlung per Überweisung

Ich hatte nun mal wieder den Fall, dass ein legasthenischer Käufer  den Beschreibungstext nicht aufmerksam gelesen hat, wo die Ware deutlich als gebraucht, mit Mängeln und Defekten, deklariert wurde und alles genaustens beschrieben wurde.

Nun will er die Ware zurückgeben oder eine Rückerstattung erhalten, was ich jedoch nicht einsehe, da ich alles genau beschrieben und mit Bildern hinterlegt habe.

Ich kann lediglich auf die Rückgabeanfrage antworten und sonst nichts.

Gezahlt wurde per Überweisung.

 

Nun meine Frage:

Wie gehe ich vor ? Kann eBay im Zweifelsfall das Geld von mir zurückholen ? Es lief ja schließlich per Überweisung.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Guten Morgen!

 

@jennyesr1995 Ebay kann dir bei der Überweisung kein Geld wegnehmen.

 

Lehne die  Rückgabeanfrage ab. Bleib aber bei evtl. Nachrichten sachlich und schreibe das nicht so wie hier, mit dem legasthenischen Käufer. 

 

Vielleicht bewertet er dann rot, aber damit kann man leben, oder?

Antworten (2)

Antworten (2)

@jennyesr1995 

aus deinen Antworten zu den grauen Bewertungen

"Genauere Zustände hätten vorher erfragt werden können. Keine Faire Bewertung."

 

Dies ist falsch, den genauen Zustand hast du zu beschreiben, niemand ist gezwungen nachzufragen.

Du hast alle Mängel von deiner Seite aus anzugeben.

Hier sind deine erhaltenen grauen Bewertungen noch glimpflich für dich, es hätte durchaus auch rot sein können.

Anonymous
Nicht anwendbar

@jennyesr1995  schrieb:

Ich hatte nun mal wieder den Fall, dass ein legasthenischer Käufer  den Beschreibungstext nicht aufmerksam gelesen hat, wo die Ware deutlich als gebraucht, mit Mängeln und Defekten, deklariert wurde und alles genaustens beschrieben wurde.

Nun will er die Ware zurückgeben oder eine Rückerstattung erhalten, was ich jedoch nicht einsehe, da ich alles genau beschrieben und mit Bildern hinterlegt habe.

Ich kann lediglich auf die Rückgabeanfrage antworten und sonst nichts.

Gezahlt wurde per Überweisung.

 

Nun meine Frage:

Wie gehe ich vor ? Kann eBay im Zweifelsfall das Geld von mir zurückholen ? Es lief ja schließlich per Überweisung.


Tagchen @jennyesr1995 

 

Bei keinem deiner beendeten Angebote sehe ich etwas aus der Rubrik "als Ersatzteil/defekt"... geht auch nicht, weil in der Rubrik nicht verfügbar.

 

Bei dem zuletzt verkaufen Set lese ich nichts von einer deutlichen Deklaration mit Mängeln und Defekten.

Bei anderen schreibst du nur, es könnten welche vorhanden sein. Ich finde, da machst du dir einen deutlich zu schlanken Fuß, aber da der VK per Überweisung gezahlt hat, muss er dich dann wohl verklagen.

Hat er dich denn schon bewertet?

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