21-10-2025 12:23
Hallo! Ich brauche bitte einmal eine Einschätzung. Ich habe einen Artikel verkauft, den ich korrekt beschrieben und fotografiert habe. Der Käufer behauptet nun, dass der Artikel verschmutzt sei (was definitiv nicht stimmt) und die angegebene Größe auch nicht stimmt (obwohl auch die korrekt beschrieben und bemaßt gewesen ist und auch im Artikel steht - auf den Fotos zu sehen). Nun hat er eine schlechte Bewertung geschrieben, den Artikel unaufgefordert zurück geschickt und möchte 50% des Kaufpreises erstattet haben obwohl in der Beschreibung steht, dass Artikel nicht zurück genommen werden. ebay hat er allerdings nicht eingeschaltet. Was mache ich am besten? Herzlichen Dank für Schwarmwissen!
22-10-2025 12:40
@schlottchen72 schrieb:Hallo! Ich brauche bitte einmal eine Einschätzung. Ich habe einen Artikel verkauft, den ich korrekt beschrieben und fotografiert habe. Der Käufer behauptet nun, dass der Artikel verschmutzt sei (was definitiv nicht stimmt) und die angegebene Größe auch nicht stimmt (obwohl auch die korrekt beschrieben und bemaßt gewesen ist und auch im Artikel steht - auf den Fotos zu sehen).
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Du hast 2x die Grösse 56 angegeben, auf dem Etikett der Jacke steht 58
21-10-2025 17:59
wenn er eine Rückgabe über ebay eröffnet, musst Du ihm ein Rücksendeetikett erstellen.
Sendet er ausserhalb von ebay zurück, ist das seine sache, Du solltest dann einfach nach Erhalt komplett erstatten.
Ich kenne mich zwar mit Kleidung nicht aus, aber Deine Beschreibung "Sehr guter Zustand, da hervorragend gepflegt" .... auf den Bildern sieht die Tasche oder der Ärmel aber schon etwas abgewetzt aus.
Wie gesagt, keine Ahnung ob das bei diesem Leder so normal ist.
Vielleicht geht es dem Käufer ja auch so.
21-10-2025 17:47
Genau, das kommt mir nämlich auch sehr seltam vor.....könnte auch eine Masche sein....
21-10-2025 17:45
@schlottchen72 schrieb:Herzlichen Dank für Deine Einschätzung. Wenn ich dem Käufer jetzt aber außerhalb ebays die Hälfte des Kaufpreises erstatte, kann er ja trotzdem immer noch eine Rückgabe öffnen. Und dann zahle ich das andertalbfache?
Hallo @schlottchen72
auf keinen Fall ausserhalb von ebay etwas erstatten.
Und warum will er 50% erstattet haben, wenn er es doch bereits zurück gesendet hat, so wie du schreibst.
Der Sinn erschließt sich mir nicht - dann hat er ja keine Ware mehr und nur 50% zurück
21-10-2025 17:43
@schlottchen72 schrieb:Herzlichen Dank für Deine Einschätzung. Wenn ich dem Käufer jetzt aber außerhalb ebays die Hälfte des Kaufpreises erstatte, kann er ja trotzdem immer noch eine Rückgabe öffnen. Und dann zahle ich das andertalbfache?
Hallo @schlottchen72 ,
der Käufer soll über ebay einen Fall eröffnen.
Anders laufen keine Reklamationen bei ebay.
21-10-2025 17:29
Herzlichen Dank für Deine Einschätzung. Wenn ich dem Käufer jetzt aber außerhalb ebays die Hälfte des Kaufpreises erstatte, kann er ja trotzdem immer noch eine Rückgabe öffnen. Und dann zahle ich das andertalbfache?
21-10-2025 12:35
An deiner Stelle würde ich erstatten denn er kann jedrzeit ebay noch einschalten bzw. eine Rückgabe öffnen und dann müsstest du eigentlich auch noch den Rückversand bezahlen und komplett erstatten.
Und was in Endeffekt stimmt und was nicht kann ebay nicht beurteilen.
§ 1: der Käufer hat immer Recht
§ 2: sollte der Käufer einmal nicht Recht haben tritt automatisch § 1 in Kraft - so läuft das bei ebay.