am 02-08-2020 22:48 - zuletzt bearbeitet am 03-08-2020 02:57 von pat
Hallo und guten Abend, ich habe immer wieder Käufer die nicht zahlen. Spaßbieter. Laut Bewertungen sind die Käufer "positiv", schaut man sich allerdings die Texte an, sind die auch von anderen Verkäufern schlecht bewertet. Wieso sperrt eBay diese Spaßbieter nicht? Wieso können private Verkäufer keine Käufer schlecht bzw. neutral bewerten (wenn Zahlungen teilweise 30 Tage andauern?). Das ist etwas was ich seit Jahren nicht verstehen kann. Ich freue mich über Antworten
@chartotti schrieb:Hallo und guten Abend, ich habe immer wieder Käufer die nicht zahlen. Spaßbieter. Laut Bewertungen sind die Käufer "positiv", schaut man sich allerdings die Texte an, sind die auch von anderen Verkäufern schlecht bewertet. Wieso sperrt eBay diese Spaßbieter nicht? Wieso können private Verkäufer keine Käufer schlecht bzw. neutral bewerten (wenn Zahlungen teilweise 30 Tage andauern?). Das ist etwas was ich seit Jahren nicht verstehen kann. Ich freue mich über Antworten
ein freundliches Hallo.... @chartotti
Nichtzahler können seit 2008 nicht mehr negativ bewertet werden!
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsen.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!