14-09-2020 12:17
Seit einigen Wochen ist es üblich geworden, daß Leute zwar in einer Auktion bieten und kaufen, sich dann aber nie mehr
melden und auch nicht bezahlen. Egal, ob es sich um eine DVD, ein Handy oder ander Artikel handelt.
Wir haben jetzt den 4. Fall in nur wenigen Wochen.
Für uns als Verkäufer sehr ärgerlich, denn dem Käufer passiert nichts.
Wir eröffnen einen Fall und müssen abwarten......
Den Käufer können wir nicht mehr negativ bewerten.
Wo ist die "Bestrafung" seitens Ebay ??
Es scheint momentan Schule zu machen - man meldet sich nicht mehr und zahlt nicht, wenn man
den Artikel anderswo vielleicht einen Euro billger ersteigern konnte.
Haben Sie die gleichen Erfahrungen gemacht ?
Ist das jetzt im Trend ?
mfG
Hallo @high-flying-bird
Sie konnten einen Käufer noch nie negativ bewerten, jedenfalls nicht mit diesem Benutzernamen. Denn Sie haben sich erst ganze neun Jahre nach dem eBay die negativen Bewertungen für Käufer durch Verkäufer gestrichen hat bei eBay angemeldet.
Und wie bootyooty schon so treffend geschrieben hat, außer die persönlichen Rachegefühle zu befriedigen nutzen negative Bewertungen nichts. Viel mehr bringt es da, einen Nichtzahlerfall zu öffnen und nach fünf Tagen mit einer internen Verwarnung für den Käufer zu schließen.
Dadurch erhält man die Verkaufsprovison gut geschrieben und man kann Käufer mit zwei oder mehr Verwarnungen automatisch über die Sperrliste von seinen Angeboten ausschließen. Damit macht man nicht nur sich, sondern auch anderen Verkäufern das Leben einfacher.
Sie glauben gar nciht, wieviele Verkäufer sich hier über Nichtzahler aufregen, die schon zig Bewertungen positiver Coloeur mit negativem Text bekommen haben. Hätten da die vorherigen "Opfer" die von eBay zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen, wären viele von der Erfahrung über Spaßbieter verschont geblieben.
Aber anscheinend ist es nicht nur üblich geworden, auf Käuferseite fröhlich zu bieten und dann nicht zu bezahlen, sondern auch auf Verkäuferseite sich nicht die Hilfeseiten durchzulesen, wo eBay genau die Werkzeuge beschreibt, die in solchen Fällen zur Verfügung stehen.
Und es gibt tatsächlich Käufer, die sogar komplett von eBay rausgeworfen werden, weil sie zu viele Nichtzahlervermerke gesammelt haben.
@high-flying-bird schrieb:Seit einigen Wochen ist es üblich geworden, daß Leute zwar in einer Auktion bieten und kaufen, sich dann aber nie mehr
melden und auch nicht bezahlen. Egal, ob es sich um eine DVD, ein Handy oder ander Artikel handelt.
Wir haben jetzt den 4. Fall in nur wenigen Wochen.
Für uns als Verkäufer sehr ärgerlich, denn dem Käufer passiert nichts.
Wir eröffnen einen Fall und müssen abwarten......
Den Käufer können wir nicht mehr negativ bewerten.
Wo ist die "Bestrafung" seitens Ebay ??
Es scheint momentan Schule zu machen - man meldet sich nicht mehr und zahlt nicht, wenn man
den Artikel anderswo vielleicht einen Euro billger ersteigern konnte.
Haben Sie die gleichen Erfahrungen gemacht ?
Ist das jetzt im Trend ?
mfG
leider gehörst auch du zu denen, die einem Käufer das Profil künstlich aufwerten... und grüne Bewertungen mit negativem Text verfassen.
Nichtzahler bewertet man nicht !
Seitdem das Bewertungssystem im Mai 2008 geändert wurde, können Käufer von Verkäufern nicht mehr neutral oder negativ bewertet werden.
Trotzdem bewerten einige Verkäufer ihre Nichtzahler immer noch, nämlich mit einer grünen Bewertung und einem negativen Text der auf die Nichtzahlung hinweist.
Viele Verkäufer wissen immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubt und zum anderen auch unzweckmäßig ist, dem nichtzahlenden Käufer mit einer positiven Bewertung und einem negativen Kommentar das Bewertungsprofil aufzuwerten.
Diese Bewertungen werden auf Antrag des jeweiligen Käufers von ebay gelöscht da sie einen Verstoß gegen den
Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen
darstellen.
🚫 Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.
Gewarnt werden andere Verkäufer durch solche Bewertungen entgegen vieler Meinungen irrigerweise nicht!
Es sollte allen Verkäufern klar sein, dass die Bieterlisten wie auch die Accountnamen im Bewertungsprofil in der Ansicht für jeden anderen -außer dem Verkäufer und dem Käufer selbst- anonymisiert sind!
Jeder Verkäufer sieht demzufolge erst dann eine "ungrüne" Bewertung im Profil eines Nichtzahlers, wenn dieser schon bei ihm geboten/bzw. gekauft hat! Für Maßnahmen, beispielsweise Streichung des Gebots, ist es dann meistens viel zu spät, denn kaum ein Verkäufer sieht sich die Profile seiner potentiellen Bieter während des Bietvorgangs an !
Eine Bewertung an ein Mitglied o***h (33) ist daher sinnfrei und wertet das Bewertungsprofil eines Nichtzahlers auf.
ebay stellt folgende Mittel zur Verfügung:
§ 6 ebay AGB Angebotsformate und Vertragsschluss Satz 9
Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
Grundsätzlich ist ein Käufer verpflichtet den Artikel nach 2 Tagen zu bezahlen !
Grundsatz zur Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel
Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung, die Option ist frühestens 4 Tage nach Verkauf möglich und steht bis 32 Tage nach einem Verkauf zur Verfügung.
Nichtzahlerfall melden, Problemfall eröffnen
Der eröffnete Fall kann frühestens (uhrzeitgenau) nach 4 x 24 Stunden - durch den Verkäufer aktiv geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben.
Werden Fälle vom Verkäufer binnen 36 Tagen nicht selbst geschlossen, so schliesst ebay diese spätestens am 37.sten Tag und es gibt keine Gebührenerstattung.
Gleichzeitig muss der Verkäufer frist- und formgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.
Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde
Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die
Bietersperrliste
damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option, Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.
Eingeschränkter Käuferkreis
Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten.
Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten
🚫 Verboten
Erstellen eines neuen Kontos oder Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kauflimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen