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Kauf Iphone X als Ausstellungsstück

Guten Tag,

 

ich habe am 12.12.2019 ein Iphone X 64 GB über einen Ebay Händler gekauft.

 

Leider ist vor kurzem das Display des Handy plötzlich und ohne äußere Einwirkung bzw. Beschädigung kaputt gegangen.

Da der Händler bereits darauf gar nicht bzw. verspätet reagiert hat, habe ich es reparieren lassen. Hierbei stellte sich heraus, dass das Handy kein Ausstellungsstück war, sondern bereits dirverse Ersatzteile eingebaut wurden. Diese Ersatzteile sind keine Originalteile von Iphone, sondern andere. Hierbei wurde sogar die Sicherheitsfolie vergessen abzulösen, dies hätte z. B. beim längeren Telefonieren zum Schmelzen des Innenlebens führen können.

 

Der Händler reagiert leider mit nicht zu verstehenden E-Mails.

 

Ich möchte auf jeden Fall kein neues Gerät von diesem Händler, ich würde mich mit einer angemessenen Kaufpreiserstattung zufriedengeben.(500 €). Ich habe damals 618€ gezahlt und jetzt nochmals € 253,99   für die Display-Reparatur.

 

Wie kann ich verfahren? Können Sie mir hierbei helfen?

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße

 

 

 

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@sonne66skaten 

 

"Da der Händler bereits darauf gar nicht bzw. verspätet reagiert hat..."

 

Was heißt das konkret??? Hast du dem Händler eine Frist gesetzt und wenn ja, wie lange war die?

 

Das ist ein ganz entscheidender Punkt, denn wenn du keine oder eine ungenügende Frist gesetzt hast, hast du dir ggf. sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer vereitelt (vgl. a. Urteil AG Wed­ding vom 13.04.2016, Az.: 3 C 422/15 ).

 

Unter Umständen könnten ggf. Rechte auf Basis einer arglistigen Täuschung (§§ 123, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB) für dich greifen. Nachdem du die diesbezüglichen Beweise dazu allerdings bereits eigenmächtig beheben hast lassen, dürfte selbst das ein aussichtsloses Unterfangen sein.

 

Du hast mit deiner voreiligen Selbstvornahme der Reparatur schlichtweg einen denkbar falschen Weg eingeschlagen, was es sehr wahrscheinlich macht, dass du sowohl auf deinen Reparaturkosten sitzen bleibst, wie auch jegliches Gewährleistungsrecht, wie z. B. eine Kaufpreisminderung, gegenüber deinem Verkäufer verwirkt hast. Entscheidend dafür ist jedoch - wie eingangs erwähnt - wie eure Kommunikation konkret bis zur Reparatur verlaufen ist. Darüber weiß man nichts, weil du diesbezüglich nichts geschrieben hast.

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