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Mein Sohn nahm mein Handy und ersteigerte einen Artikel den ich nicht benötige. Keine Ahnung wie er das Geschafft hat in der kurzen Zeit. Ich hab den Verkäufer mehrmals geboten den Kauf zu stornieren aber er weigert sich. Laut ihm gab es eine Aktion die ihn ermöglichte den Artikel kostenlos einzustellen und jetzt beim 2. mal Geld kosten würde. Ich wäre nur ein Spaßbieter und muss mit Konsequenzen rechnen falls ich es nicht zeitnahe bezahle. Es handelt sich um ein Laser Projektor der DEFEKT ist und als Ersatzteil verkauft wird(Müll). Kann ich was dagegen unternehmen?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

" Kann ich was dagegen unternehmen?"

Nein!
DU alleine bist für den Account verantwortlich und du bist Vertragspartner.
Bezahle und lerne daraus

Antworten (3)

Antworten (3)

@miepyyy

 

Dein Verkäufer hat vollkommen Recht. Wenn er den Artikel wieder einstellen würde, dann müsste er mehr Gebühren zahlen als jetzt. Deswegen ist ein nicht zahlender Käufer besonders ärgerlich, wenn man als Verkäufer eine Sonderaktion genutzt hat - weil der Nichtzahler so den Verkäufer echtes Geld kostet - wofür der Verkäufer nun rein gar nichts kann, denn er hat nichts falsch gemacht.

 

Du dagegen hast was falsch gemacht. Du hast Dein Handy mit eingeloggtem Ebay unbeaufsichtigt rumliegen lassen, so dass Dein Sohn drankommen konnte.

 

Nun kannst Du Deinem Sohn erklären, dass "Bieten" oder "Sofort kaufen" auf ebay echtes Geld kostet, was Du ihm jetzt vom Taschengeld abziehen wirst. Dann bezahlst Du und stellst Deinem Sohn seinen Kauf ins Kinderzimmer. Kann er sich dran erfreuen und immer dran denken, dass er nicht ungefragt an irgendwelche Handys gehen soll.


@miepyyyschrieb:
Mein Sohn nahm mein Handy und ersteigerte einen Artikel den ich nicht benötige. Keine Ahnung wie er das Geschafft hat in der kurzen Zeit. Ich hab den Verkäufer mehrmals geboten den Kauf zu stornieren aber er weigert sich. Laut ihm gab es eine Aktion die ihn ermöglichte den Artikel kostenlos einzustellen und jetzt beim 2. mal Geld kosten würde. Ich wäre nur ein Spaßbieter und muss mit Konsequenzen rechnen falls ich es nicht zeitnahe bezahle. Es handelt sich um ein Laser Projektor der DEFEKT ist und als Ersatzteil verkauft wird(Müll). Kann ich was dagegen unternehmen?

@miepyyy

 

Dein Verkäufer hat Recht!

 

Das einzige, was Du unternehmen kannst, ist Deinen Kauf zu bezahlen.

 

 

@miepyyy

 

Es vergeht wirklich kein Tag, in dem nicht ein Nutzer hier im Forum aufschlägt und erklärt, dass sein Sprössling etwas bei Ebay ersteigert habe. Dabei handelt es sich um hochintelligente Babys und Kleinkinder oder Kinder, die offenbar mit telepatischen Fähigkeiten das Passwort erraten und wild drauflos bieten. Meistens komischerweise Sachen, die eher den Eltern dieser Sprösslinge gefallen würden.

 

In wenigen Fällen wird zugegeben, dass man sein Internetendgerät im eingeloggten Zustand unbeaufsichtigt gelassen hat und in noch viel wenigeren Fällen wird zugegeben, dass das arme Kind nur vorgeschoben wurde, um den Verkäufer zu erweichen.

 

Aber das Wichtigste an diesen "Argumenten" ist, wie bereits hier erwähnt wurde, nichts davon aber auch gar nichts entlässt den Accountinhaber aus seiner Verantwortung, sprich Kaufvertrag.

 

Wenn ein (privater) Verkäufer auf den Kaufvertrag besteht, bleibt nur die Zahlung und der Weiterverkauf (notfalls). Dem Verkäufer stehen bei Nichtzahlung - abgesehen von den Ebay-Sanktionen - jedes rechtliche Mittel zur Verfügung, diesen durchzusetzen.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder