12-07-2021 00:37
Hallo Ebay Gemeinde,
ich habe eben ein Smartphone für 200 € ersteigert. (Auktion, 1 Gebot, 200 € = Startpreis, Sofortkauf wären 350€ gewesen)
Gerade als ich die Bezahlung durchführen wollte, kam von Ebay eine Meldung dass sich der
Status verändert hat und ich aktualisieren soll.
Danach habe ich gesehen, dass der Verkäufer den Kauf einfach abgebrochen hat.
Begründung im Abbruch: Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt!
Es liegt ja klar auf der Hand warum er das gemacht hat. Er hatte sich einfach mehr Geld erwartet.
Bin ich diesem Verhalten Schutzlos ausgesetzt bei Ebay, oder was wären jetzt die nächsten Schritte?
Mit dem klick auf "BIETEN" gehe ich doch einen verbindlichen Kaufvertrag ein.
Danke
Hallo!
@giggi1007 Ich denke, du liegst mit deiner Vermutung richtig.
Hast du in der Kaufmail links unten die Adresse des Verkäufers? Dann könntest du ihm per Brief und Fristsetzung klarmachen, daß ihr einen Vertrag habt und ggfs. weiter Schritte androhen.
Bei eBay bleibt dann leider nur das.
Ja die Adresse wäre da...
Über Ebay bekomme ich wohl keine große Hilfe, zumindest nicht über diesen LINK.
Nachdem der Artikel nicht als bezahlt markiert wurde weil er es während diesen
Vorgangs schon abgebrochen hat, kann ich diesen in der Liste auch nicht auswählen.
Wer Schützt mich bei Ebay vor solchen Menschen....
Der macht das so oft, bis der Preis passt. Und ich als BIETER muss mir ganz genau
überlgen ob ich das Gebot abgebe oder nicht.
Man kann es nicht mal in die Bewertung schreiben, weil der Kauf nicht existiert!
@giggi1007Dann ist halt die Frage, wie weit du gehen willst. Denn wenn jemand schon so etwas macht, würde ich gern auf den Artikel von ihm verzichten, aber das ist nur meine Meinung.
Vermutlich bekommt er als einzige"Strafe" einen Mängeleintrag in sein Konto.
Am liebsten wäre mir, dass solche Leute einfach verschwinden bei Ebay.
Ich dachte auch, dass es da bisschen mehr Rückendeckung von Ebay gibt.
Wenn man schon einen Startpreis von 200 hat, war ich so blauäugig und hab gedacht
dass das zumindest sein Minimum ist was er haben möchte.
Was solls...
Ich werde keine Schadensersatzklage in die Wege leiten, auch wenn er es verdient hätte.
Vielen Dank