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Habe dem Verkäufer schon mitgeteilt das durch einen Kommafehler ich zum Höchstanbieter geworden bin.Der Verkäufer will nicht so recht .wenn der zweit nicht kauft ? Soll ich das Geld überweisen. klare Aussage von mir das ich vom Kauf zurück trete. das muss doch reichen.

mfg Reinhold

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo reinholdpanzer

 

Du kannst nicht einfach vom Kauf zurücktreten.

 

Sonst könnte hier ja jeder einfach behaupten das er sich vertippt hat.

 

Wie viel mehr musst du den bezahlen als du bieten wolltest?

Antworten (1)

Antworten (1)


@reinholdpanzer@  schrieb:

Habe dem Verkäufer schon mitgeteilt das durch einen Kommafehler ich zum Höchstanbieter geworden bin.Der Verkäufer will nicht so recht .wenn der zweit nicht kauft ? Soll ich das Geld überweisen. klare Aussage von mir das ich vom Kauf zurück trete. das muss doch reichen.

mfg Reinhold Greiner 


deine Notbremse wäre z.B.
bei einem gewerblichen Vk, das Widerrufsrecht zu nutzen
wie es geht steht in der AGB des Verkäufers....
bei privaten Vk, bist du auf deren guten Willen angewiesen,
sie könnten die Transaktion abbrechen, müssen es aber nicht,
wenn nix zu machen ist,
bleibt dir nur die Bezahlung und den Artikel selber wieder zu verkaufen

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