11-12-2025 11:43
Guten Tag,
ich habe von einem Betrüger insgesamt 4 Bücher gekauft. 2 Sind bezahlt, 2 andere noch nicht.
Gestern wurden seitens ebay zumindest alle noch offenen Angebote entfernt.
Aber für meine offenen Käufe wird immer noch die Bezahlung gefordert. Diese soll ja binnen 4 Tagen erfolgen, eine Nichtzahlung kann meines Wissens den Account negativ belasten,was ich natürlich vermeiden möchte.
Gibt es hier schlaue Ratschläge, was zu tun ist? Ebay anschreiben und um Entfernung der Käufe bitten (ich weiß nur nicht, ob das binnen der nächsten 2 Tage erfolgen würde)?
12-12-2025 11:51
Ja @horstie_de
früher lief einiges anders und auch leichter.
Bist ja selber über 25 Jahre dabei und dürftest Nigeria Connection und wie sie alle hießen kennen.
Manchmal habe ich den Eindruck das hier unsere liebe Betreuung alterstechnisch zu jung für diese Zeit ist.
Missen möchte ich die Mädels aber nicht mehr, sind mir förmlich ans Herz gewachsen.
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12-12-2025 11:49
P.S. Für Buch eins hat die Nachricht, dass eine Rückerstattung erfolgt, ca. 15 Minuten gedauert. Das ging tatsächlich fix. 👍
12-12-2025 11:45
Zunächst vielen Dank für die Antworten. Dass mit dem Käuferschutz scheint auf den ersten Blick durch die Sperrung/Löschung des Accounts nicht abgekürzt zu sein, was aber ja auch kein Drama ist. Käuferschutz kann ich danach für ein Buch ab dem 18.12.2025 einschalten. Für das weitere bezahlte Buch kann ich bislang noch nicht melden, den Artikel nicht erhalten zu haben, weil ich offenbar erst noch den möglichen Liefertermin bis kommenden Montag abwarten muss.
11-12-2025 17:39
selina_b@ebay schrieb:@oskar_der_wikinger Was mit dem Verkäufer ist, dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen.
Liebe Grüße
Selina
Das ist mir schon klar selina_b@ebay , da habe ich vollstes Verständnis für.
Ich selbst hatte das Profil des VKs ja gefunden und gesehen das er ein nicht registriertes Mitglied ist,
daher ja meine eigentliche Frage ob der TE hier nicht sofort den Käuferschutz beantragen kann.
Früher ging das im ja auch immer direkt da man zu gesperrten Mitgliedern keinen Kontakt mehr herstellen kann?
Ich hatte diese Frage absichtlich allgemein gehalten, da für eine eventuelle Beantwortung ja kein Accountname von Nöten ist, sorry wenn dies falsch rüberkam.
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11-12-2025 16:41
@oskar_der_wikinger Was mit dem Verkäufer ist, dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen.
@horstie_de kann, wie meine Kollegin anna_s@ebay geschrieben hat, Käuferschutzfälle öffnen, welche dann bearbeitet werden.
Liebe Grüße
Selina
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
11-12-2025 15:22
@horstie_de schrieb:genau richtig!
Da dieser Verkäufer nun den Ehrentitel NRM trägt und zu Lebzeiten sich 30 negative Bewertungen eingefangen hat, kannst du direkt einen oder zwei nicht erhaltene Artikel melden.
Der Käuferschutz dürfte zeitnah erfolgen.
Richtig selina_b@ebay das der Antrag verkürzt wird wenn ebay den VK gekickt hat?
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11-12-2025 15:15
genau richtig!
11-12-2025 14:59
Hallo @horstie_de
heißt dein VK etwa "frankxxxx"?
Die x stehen für eine Zahlenkombination.
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11-12-2025 14:53
Hallo Oskar,
richtig ist, dass ein Gericht ggf. jemanden als Betrüger verurteilt. Ich sehe allerdings keinerlei Grund, weshalb ich nicht jemanden als Betrüger bezeichnen darf, der binnen eines Monats 900 Verkäufer tätigt, von denen nichts bei den Käufern ankommt, der auf keine Nachrichten antwortet und der aber die Zeit hat, jeden Tag mehrfach neue Artikel einzustellen. Das ist m.E. eine sich auf objektiven Gegebenheiten gründende zulässige Äußerung, die sich ja zudem gegen Unbekannt richtet, weil ich überhaupt nicht weiß, wer hier betrogen hat (in alle Regel nicht der Name hinter dem Account) . Aber es ist müßig, sich darüber zu streiten. Bei mir hat sich jedenfalls bislang noch niemand, den ich als Betrüger betitelt habem beschwert, weil es am Ende immer einer war - ich mache mir über meine Wortwahl durchaus Gedanken. 😉
Während wir schreiben, ist der Verkäufer jetzt endgültig rausgeflogen, d.h. ich kann gar nicht mehr bezahlen, da der Zahlungsvorgang nicht mehr durchlaufen werden kann: "Es gab ein Problem. Bitte führen Sie die Kaufabwicklung erneut durch." Es ist nichts mehr zum Verkäufer aufrufbar.
Ich kann die Artikel allerdings als bezahlt markieren (und auch wieder auf "unbezahlt" zurückswitchen), wobei lustigerweise trotzdem über beiden Artikeln dann weiterhin steht: "Noch nicht bezahlt".
11-12-2025 14:24
Hallo @horstie_de
Betrug stellt ein Gericht fest, nicht du, nicht ich und auch nicht die Community hier.
Was deinen VK angeht, sind nur die Angebote entfernt worden oder wurde auch der VK gesperrt?
Ist letzteres passiert kann er dir nicht antworten.
Was das bezahlen der beiden offenen Artikel, hier könnte man es darauf ankommen lassen, einen nicht bezahlten Artikel melden Verkäufer, nicht ebay.
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11-12-2025 13:22
Hallo Oskar,
Danke für Deine Antwort.
Ich verwende den Begriff Betrug sorgsam nur, wenn ich (und das nicht aus Laiensicht 😉 ) davon überzeugt bin, dass es sich um einen Betrug handelt und es dafür erhebliche objektive Anhaltspunkte gibt. Das ist in diesem Fall nach Ansicht aller Auktionen eines Monats offensichtlich - es gibt tatsächlich keinen ernsthaften Zweifel, dass die rund 900 Auktionen binnen eines Monats nur dazu dienten, Geld einzusammeln, ohne Ware zu versenden, zumal sich herausgestellt hat, dass das Ganze einen Monat vorher mit gleicher Struktur unter anderem Account schon einmal abgezogen wurde.
Liebe Anna,
die Antwort hilft mir nur bedingt weiter. Mir geht es darum, dass ich ja binnen 2 Tagen die noch unbezahlten Artikel bezahlen müsste.
Der in der Antwort enthaltene Vorschlag, die Artikel ggf. zu bezahlen, um dann den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen, widerstrebt mir, da ich dann ja quasi vorsätzlich Artikel bezahlen würde, von denen ich weiß, dass ich sie nicht bekommen werde (auch wenn ich vermute, dass das Geld sowieso nicht mehr an den Verkäufer weitergeleitet würde?). Als Käufercshutzmitarrbeiter würde ich entscheiden "wer so blöd ist, bekommt auch nichts erstattet". Dass hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, mag sein - die Frage wäre nur mit wem, denn das dürfte in aller Regel nicht der genannte Accountinhaber sein. 😉
Im Zweifel könnte man auch sagen, ich würde die Zahlung dann gerne hinauszögern: Wenn die überfälligen bezahlten Bücher hier eintrudeln würde, was nicht passieren wird, wäre ich ja bereit zu zahlen. Vor dem Verkäufer selbst habe ich keine "Angst" - der mag mich gerne auf Zahlung in Anspruch nehmen. Ich habe nur kein Interesse, mir wegen eines Betrügers mein "Scoring" bei ebay zu versauen.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer ist nutzlos, weil er bislang weder mir noch allen anderen geantwortet hat (oder kannst Du da eine Kommunikation feststellen?)
Mein Ziel ist es, nicht zu bezahlen, aber dafür keine negativen Konsequenzen seitens ebay befürchten zu müssen.
Viele Grüße
horstie
11-12-2025 12:33 - bearbeitet 11-12-2025 12:33
Hallo @horstie_de,
toll, dass du deinen Beitrag mit uns teilst.
Ich habe deinen Kauf in unserem System eingesehen: Dieser wurde getätigt, bevor wir den Verkäufer von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen haben. Das bedeutet, zwischen dir und dem Verkäufer ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Bevor du zahlst, solltest du dich unbedingt persönlich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Frage, ob der Artikel noch geliefert werden kann. Wenn du dich entscheiden solltest, den Handel abzuschließen, bist du durch unseren Käuferschutz geschützt und bekommst im Zweifel deinen Betrag zurück.
Sollte der andere Artikel, den du schon bei ihm gekauft hast, nicht bei dir ankommen, öffne bitte einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels.
Du hast auch die Option, um Abbruch des Kaufs zu bitten. Sollte dein Abbruch nicht genehmigt werden und du erhältst einen Vermerk wegen Nichtzahlung, dann melde dich gerne kurz bei uns, damit wir diesen ggf. entfernen können, da hier ein besonderer Umstand vorliegt.
@oskar_der_wikinger Danke dir ![]()
Ich wünsche dir einen schönen Tag.
Ganz liebe Grüße
Anna
11-12-2025 12:02
@horstie_de schrieb:Guten Tag,
ich habe von einem Betrüger insgesamt 4 Bücher gekauft. 2 Sind bezahlt, 2 andere noch nicht.
Gestern wurden seitens ebay zumindest alle noch offenen Angebote entfernt.
Aber für meine offenen Käufe wird immer noch die Bezahlung gefordert. Diese soll ja binnen 4 Tagen erfolgen, eine Nichtzahlung kann meines Wissens den Account negativ belasten,was ich natürlich vermeiden möchte.
Gibt es hier schlaue Ratschläge, was zu tun ist? Ebay anschreiben und um Entfernung der Käufe bitten (ich weiß nur nicht, ob das binnen der nächsten 2 Tage erfolgen würde)?
Hallo @horstie_de
es kann verschiedene Gründe haben warum ebay Angebote entfernt, du solltest hier den Begriff Betrug nicht verwenden.
Hast du mal die Artikel- und/oder Bestellnummern?
Die Verträge gelten weiterhin, du hast zu zahlen (ob das bei entfernten Artikeln geht weiß ich nicht) und der VK hat zu liefern.
Liebe anna_s@ebay wie soll sich der TE verhalten?
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