06-11-2025 10:58 - bearbeitet 06-11-2025 10:59
06-11-2025 13:40
Nein, ebay wird dir nicht helfen deine Daten korrekt anzugeben! Das ist Sache der Verkäufer die sich eben kundig machen müssen.
Für steuerliche Dinge könntest du beispielsweise einen Steuerberater fragen, für rechtliche Dinge gibt es Anwälte.
Hier hast du einen Anhaltespunkt, allerdings auch nicht auf dem neuesten Stand. Beispeileweise gibt es die Streitplattform in dem Sinne nicht mehr.
https://downloads.haendlerbund.de/broschuere-ebay.pdf
06-11-2025 13:30
06-11-2025 13:24
06-11-2025 13:06
Hallo @werk-vielfalt,
toll, dass du dich meldest.
Eine erneute Gebühr sollte nicht berechnet werden. Ob die Gebühren erstattet werden, hängt davon ab, ob und gegen welchen eBay-Grundsatz verstoßen wurde und ob frühere Grundsatzverstöße vorliegen. Sobald du deine USt-IdNr. eingetragen hast und deine Artikel wieder online stellen möchtest, gehst du am besten in deine nicht verkauften Angebote von dort aus, kannst du diese wiedereinstellen.
@perfect-sally Danke dir ![]()
Hab einen schönen Tag.
Liebe Grüße
Anna
06-11-2025 12:46
Hallo @werk-vielfalt ,
bei Deinen Angeboten fehlt(e) eigentlich noch ein bisschen mehr als nur die USt.-Nr.
Ich würde empfehlen, dass Du dich in der Wartezeit erst mal mit den rechtlichen Pflichtangaben beschäftigst bevor du dann neu einstellst.
Müsste die Wirtschaftsidentifikationsnummer nicht die USt.-Nr. enthalten - da ist doch eigentlich nur ein Präfix dran, wie -00001 ,-00002 usw.
06-11-2025 12:29
Gute Frage, die eigentlich nur eine ebay MA benatworten kann. Normalerweise müssen diese Angebote erneut eingestellt werden und natürlich kostenpflichtig da es ja kein Fehler Anderer war wenn du ohne kompletten Angaben Artikel einstellst.
anna_s@ebay schaust du bitte? Danke 🙂