Hallo @theoh-de2015 eine Rechtsberatung darf hier niemand geben, hier sind ausschliesslich Nutzer wie du.
Sofern sich deine Käuferin auf Garantieansprüche bezieht, darfst du sie bitten, sich an den Hersteller zu wenden.
Bezüglich Gewährleistungsansprüche so gilt, dass jeder private Verkäufer die Gewährleistung ausschliessen kann und dies textlich in der Artikelbeschreibung stehen haben sollte.
Für alle weiteren Schritte magst du bitte rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen oder auch gerne selbst einmal googeln.
Ich würde die Käuferin mal höflich fragen, warum du als privater VK ihre Gewährleistungsansprüche erfüllen sollst, da dies generell nur für Händler gilt.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistun...