27-06-2021 14:41
Mit der unangekündigten Änderung die Auszahlung temporär einzubehalten, weil man ein
Lichtbild der Ausweiskopie hochladen sollte, steht der private Verkäufer im Zugzwang.
Dabei sind die Begriffe " temporär und sollte " eine undefinierte Aussage.
Nach dem Verbraucherschutzgesetz könnte sogar eine strafbare Handlung beim Versenden des Dokumentes entstehen.
Kann jemand davon berichten ob er sein Geld dennoch bekommen hat obwohl er diese Massnahme
nicht getätigt hat, also kein Dokument kopiert versendet hat ?
Solange man sich nicht verifiziert wird kein Geld ausbezahlt.