17-12-2020 16:48
Moin,
folgende Situation: Hatte auf Ebay einen Artikel bei einer großen Elektronikkette gekauft, der kam und kam nicht. 1 Woche nach Ende des angekündigten Lieferzeitraumes hab ich eine Anfrage an den Verkäufer gestellt, nach einer Woche immer noch keine Antwort. Daher Ebay eingeschaltet, die haben auch nichts vom Verkäufer gehört, also wurde zu meinen Gunsten entschieden, Zahlung wurde rückerstattet und der Fall geschlossen.
Nun trudelte das Paket 5 (fünf!) Wochen nach der Ebay-Entscheidung bei mir ein. Ich hab zwei Stunden lang der Verkäufer-Hotline-Wartemelodie gelauscht, ohne durchzukommen und mich einmal ergebnislos durch Ebay geklickt ("Aufgrund der großen Zahl von Nachrichten, die dieser Verkäufer erhält, kann er Ihre konkrete Frage leider nicht sofort beantworten.")
Frage: Gibt es irgendwo in den Ebay-Richtlinien/AGBs/FAQ/etc. ein Verfahren, wie ich jetzt vorgehen sollte? Denn die Hilfe-Seiten bei Ebay habe ich jetzt durch, ohne eine Antwort oder eine direkte Kontaktmöglichkeit zu Ebay finden zu können.
@caspardc schrieb:Moin,
folgende Situation: Hatte auf Ebay einen Artikel bei einer großen Elektronikkette gekauft, der kam und kam nicht. 1 Woche nach Ende des angekündigten Lieferzeitraumes hab ich eine Anfrage an den Verkäufer gestellt, nach einer Woche immer noch keine Antwort. Daher Ebay eingeschaltet, die haben auch nichts vom Verkäufer gehört, also wurde zu meinen Gunsten entschieden, Zahlung wurde rückerstattet und der Fall geschlossen.
Nun trudelte das Paket 5 (fünf!) Wochen nach der Ebay-Entscheidung bei mir ein. Ich hab zwei Stunden lang der Verkäufer-Hotline-Wartemelodie gelauscht, ohne durchzukommen und mich einmal ergebnislos durch Ebay geklickt ("Aufgrund der großen Zahl von Nachrichten, die dieser Verkäufer erhält, kann er Ihre konkrete Frage leider nicht sofort beantworten.")
Frage: Gibt es irgendwo in den Ebay-Richtlinien/AGBs/FAQ/etc. ein Verfahren, wie ich jetzt vorgehen sollte? Denn die Hilfe-Seiten bei Ebay habe ich jetzt durch, ohne eine Antwort oder eine direkte Kontaktmöglichkeit zu Ebay finden zu können.
Tagchen @caspardc
Die Entscheidung von Paypal oder EBay in Fragen des Käuferschutzes haben nicht direkt was mit dem Fortbestand des Kaufvertrags zu tun.
Der VK kann dich jederzeit zur erneuten Zahlung auffordern. Du musst unter Umständen sogar damit rechnen, dass irgendwann eine Mahnung kommt.
Es gibt einen rechtlichen Rahmen, in dem wir uns beim Kaufen bewegen und ein Prozedere, dass EBay und Paypal und womöglich auch Adyen hier anwenden.
Außerhalb von EBay musst du einen VK erst einmal zur Erfüllung auffordern, wenn nichts kommt. Das mit datierter Frist. Erst dann kann man zurücktreten und Geld fordern.
Paypal oder EBay kürzen das sehr ab. Nicht immer hilfreich für die Beteiligten.
Nahm denn der VK an der neuen Zahlungsabwicklung teil?
Wenn du keinen Widerruf erklärt hast, wüsste ich spontan nicht, warum der Deal nicht noch gelten sollte. Da musst du dich nicht mit EBay, sondern mit dem VK auseinandersetzen.
Hallo!
@caspardc Du kannst dich zurückrufen lassen https://www.ebay.de/help/home bitte etwas runterscrollen
.
Du kannst das schriftlich machen https://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUs&wftype=2004&rcode=GS%25N96003&subject=Impressum%2...