16-06-2021 17:15
Hi @nadoke94,
dir stehen immer noch sämtliche Möglichkeiten des Mahnwesens und Zivilrechts zur Verfügung.
Dein Vk ist ein echter Mensch mit echter Adresse, dem man z. B. eine echte Reklamation per Einschreiben schicken könnte -- oder gleich ein Paket mit dem mangelhaften Artikel (Beweisfotos nicht vergessen!) und einem Schreiben dazu mit klarer Ansage, was du bis zu welchem Termin erwartest.
@nadoke94 schrieb:
Guten Tag,
Ich habe eine Heckklappe bestellt hier bei ebay und den Verkäufer gleich gefragt ob der Artikel Rost hat , da verneinte der Verkäufer dieses .Das Teil hat aber leider Rost .
Leider kann ich keine Rückerstattung bzw Erstattung des mangels beantragen, da ich schon am gleichen Artikel sowas gestartet habe, da es 2 Monate bald gedauert hat, das es bei mir eingetroffen ist und der Verkäufer mir vorerst keine sendungsnummer gegeben hat. Dieses habe ich dann geschlossen, da es ja angekommen ist . Und nun kann ich keine neue hier öffnen. Und der Verkäufer meldet sich auch nicht auf meine Nachricht.
Liebe Grüße
Tagchen @nadoke94
Sollte der Verkäufer gewerblich sein, ist es an sich kein Problem. Das muss man dann eben nach einem bestimmten Schema bearbeiten.
Hier geht es vermutlich um ein Gebrauchtteil, bei dem eher Nacherfüllung in Form von Reparatur und nicht Neulieferung anstünde. Eventuell wäre auch mit einer Minderung geholfen.
Vielleicht könnte man noch einen Fall über PP öffnen, wenn man darüber gezahlt hat.
Bei einem privaten gingen rechtliche Schritte natürlich ebenso, aber das ist etwas schwieriger als bei einem Gewerbetreibenden.
Den Nachrichtenaustausch auf jeden Fall dauerhaft abspeichern und den Istzustand der Klappe jetzt fotografieren.
Hast du beim ersten Fall keinen nicht erhaltenen Artikel gemeldet sondern eine Rückerstattung angefragt?
Da man hier nicht weiß ob es über das alte Zahlverfahren oder die neue ZA läuft kann man nicht viel sagen. Auf jeden Fall war es bei der alten Zahlungsweise so, dass wenn man einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet hatte und der dann doch ankam, den Fall geschlossen hat und wenn mit dem Artikel etwas nicht stimmte konnte man noch einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel melden.
Ob das jetzt mit der neuen ZA auch noch möglich ist kann ich nicht sagen.
Hallo!
@nadoke94 Ein einmal geschlossener Fall kann nicht mehr geöffnet werden.
Aber vielleicht schreibst du einfach mal die Artikel Nr. nicht Bestell Nr.