20-01-2021 08:52
@krugzell schrieb:
Hallo
Ich habe für 40 Euro plus Porto einen Eiskletterstiefel ersteigert. Angeblich 1x getragen. Als er ankam hatte er einen 7 cm langen Riss in der Schale. Ich habe dies dem Verköufer mitgeteilt. Um guten Willen zu zeigen und den Stiefel evtl auch trotz des Risses zu behalten wollte ich eine kleine Runde ums Haus drehenum zu testen ob er dicht ist bzw ein Streifen Panzertape reicht. Hierbei ist der Stiefel nach 200 Metern komplett auseinandergefallen.
Richtig morsch und porös.
Beim Zurücklaufen hab ich gesehen dass bereits ab der Haustür kkeine Plastikteilchen bei jedem Schritt abgefallen sind.
Der Schuh ist scheinbar uralt und komplett porös.
Der Verkäufer möchte mir nun 20 Euro erstatten oder die Ansprüche der Transportversicherung an mich abtreten.
Aber ob es da was zu holen gibt?
Ich hätte gerne den Kaufpreis zurück.
Der Stiefel ist reif für den Wertstoffhof.
Habe ich Rechte über den Käuferschutz?
Käuferschutz hast Du nicht. Und der Vorschlag, "die Ansprüche aus der Transportversicherung abzutreten" ist einfach nur frech. Was hat der Versender damit zu tun?
Kannst Deinem Verkäufer ja ankündigen, dass Du ihn wegen Anstiftung zum Versicherungsbetrug anzeigen wirst, wenn er Dir nicht binnnen zwei Wochen das Geld zurück zahlt. Das ist definitiv kein Transportschaden, sondern Dir wurden jahrealte Schuhe untergejubelt. Mag ja sein, dass die nur ein Mal getragen wurden - aber wenn sie seit 10 oder 20 Jahren irgendwo rumstehen, werden die auch nicht besser.
Wenn der Verkäufer dir vorschlägt, Du sollst den Schaden beim Transportdienstleister melden und er tritt seine Ansprüche ab, verstehe ich das als Aufforderung, den Transportdienstleister zu besch** Der Verkäufer weiß ganz genau, dass er alten Schrott verkauft hat. Scheint ja nicht das erste Mal zu sein, wenn man sich dessen Bewertungen so anschaut. Hast Du die vor dem Kauf nicht gelesen? Ich hätte da nicht gekauft...