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Nach 2 Monaten ging ein Laptop kaputt den ich privat verkaufte. Nun verlangt der Käufer Garantie?

Hallo,

ich habe als privater Verkäufer an einen privaten Käufer einen Laptop verkauft.

Das es Privatverkauf ist und keine Garantie oder Ähnliches anbiete stand in der Beschreibung.

Der Käufer bekam das Gerät am 18.4.2020 zugesandt. Heute (21.6.2020) schrieb er mir dass das Gerät nun defekt sei und der Artikel erheblich von der Beschreibung abweiche. Er schrieb aber auch dass er, so als auch seine Tochter 6 Tage problemlos den Laptop benutzen konnten. Nun verlangt der Käufer dass ich Garantie anbiete... 

Ebays Käuferschutz besagt dass der Käuferschutz unter anderem auch bei defekt gelieferten Geräten gilt.

Aber für wie lange? Muss ich wirklich nach etwas über 2 Monaten das Gerät zurück nehmen?

Vielen Dank fürs Lesen und euere Antworten.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Hallo @mrtnconrad 

 

Mein Rat:

 

nimm' ganz schnell das Notebook zurück und hoffe, dass kein gewerblicher Mitbewerber auf Dich aufmerksam geworden ist.

 

Wenn das geschehen ist, stell Deine Angebote auf "gewerblich" um, mit allen Rechten und Pflichten, die Du Deinen Käufern durch das Deckmäntelchen des Privatverkaufs vorenthältst.

 

https://www.ebay.de/sch/i.html?_sofindtype=0&_byseller=1&_nkw=&_in_kw=1&_ex_kw=&_sacat=0&LH_Sold=1&_...

Antworten (6)

Antworten (6)

@mrtnconrad 

 

Du hast Nerven hier aufzutauchen .

 

Gib die Kohle zurück und bete zu Gott dass es dabei bleibt und nicht noch ein Rattenschwanz hinterher kommt .

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html


@mrtnconrad  schrieb:
Hallo,

ich habe als privater Verkäufer an einen privaten Käufer einen Laptop verkauft.

Das es Privatverkauf ist und keine Garantie oder Ähnliches anbiete stand in der Beschreibung.

Der Käufer bekam das Gerät am 18.4.2020 zugesandt. Heute (21.6.2020) schrieb er mir dass das Gerät nun defekt sei und der Artikel erheblich von der Beschreibung abweiche. Er schrieb aber auch dass er, so als auch seine Tochter 6 Tage problemlos den Laptop benutzen konnten. Nun verlangt der Käufer dass ich Garantie anbiete... 

Ebays Käuferschutz besagt dass der Käuferschutz unter anderem auch bei defekt gelieferten Geräten gilt.

Aber für wie lange? Muss ich wirklich nach etwas über 2 Monaten das Gerät zurück nehmen?

Vielen Dank fürs Lesen und euere Antworten.


Als privater Vk würde gelten:

 

Gewährleistungsrechte des Käufers

 

Privatverkauf - Keine Gewährleistung - Kein Umtausch - Keine Nachverhandlung - Kein Service
Im Falle einer wirklich gerechtfertigten Reklamation tausche ich naturlich um...
 
Aber da du viele gleichartige Angebote hast und AGB benutzt, solltest du unabhängig vom paypal Käuferschutz, der hier nur 30 Tage in Anspruch genommen werden kann, entgegen kommen.
@mrtnconrad
Anonymous
Nicht anwendbar

@mrtnconrad 

 

Typische Anzeichen für gewerblichen Handel

 

  • Sie kaufen Artikel, um Sie wieder zu verkaufen.
  • Sie verkaufen Artikel, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
  • Sie verkaufen regelmäßig große Artikelmengen.
  • Sie verkaufen häufig neue Artikel, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
  • Sie sind eBay-Verkaufsagent
  • Sie kaufen für Ihr Unternehmen bei eBay ein.

https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @mrtnconrad 

 

Entscheiden ist wie dein Käufer bezahlt hat.

 

Mit Paypal hast du Pech (180 Tage Käuferschutz) wenn

 

dein Käufer bei PP einen Konflikt meldet.

 

Bei Überweisung lehnst du ein Rücknahme freundlich ab.

 

PS Privat handelst du nicht!

 

https://www.ebay.de/sch/mrtnconrad/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg

 

Kein privater hat so viele Laptops.

 

Gruß


@mrtnconrad  schrieb:

Hallo,

ich habe als privater Verkäufer an einen privaten Käufer einen Laptop verkauft.

Das es Privatverkauf ist und keine Garantie oder Ähnliches anbiete stand in der Beschreibung.

Der Käufer bekam das Gerät am 18.4.2020 zugesandt. Heute (21.6.2020) schrieb er mir dass das Gerät nun defekt sei und der Artikel erheblich von der Beschreibung abweiche. Er schrieb aber auch dass er, so als auch seine Tochter 6 Tage problemlos den Laptop benutzen konnten. Nun verlangt der Käufer dass ich Garantie anbiete... 

Ebays Käuferschutz besagt dass der Käuferschutz unter anderem auch bei defekt gelieferten Geräten gilt.

Aber für wie lange? Muss ich wirklich nach etwas über 2 Monaten das Gerät zurück nehmen?

Vielen Dank fürs Lesen und euere Antworten.


Privat-Verkäufer? Bist du sicher? Du hast seit März 21 Laptops verkauft. Aktuell hast du 12 Laptops zum Verkauf eingestellt.

 

Wenn du alte Laptops aufkaufst, sie reparierst und dann wieder verkaufst, dann ist das kein Privat-Verkauf. Du machst das auch nicht erst seit März. Du hast fast ausschließlich Verkäufer-Bewertungen für Notebooks und Handys. Anhaltendender Verkauf gleichartiger Artikel.

 

Was nun Deinen Käufer angeht, so hat der dank Paypal 180 Tage Käuferschutz. Wenn der bei Paypal einen abweichenden Artikel meldet, dann hat er gute Chancen, sein Geld wiederzubekommen.

 

Bei Deiner Angebotspalette und Verkaufshistorie solltest Du eher ganz kleine Brötchen backen und Deinen Käufer zufriedenstellen. Der könnte sonst auf die Idee kommen, z.B. Deinem Finanzamt einen Tipp und Deinen Ebay-Nick zukommen zu lassen.

Sorry aber mit Privat haben deine Verkäufe nichts mehr zu tun!

 

https://www.ebay.de/sch/mrtnconrad/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg

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