11-12-2025 21:24
Kann ein Verkäufer rechtlich gegen eine Negativ-Bewertung u. einen Zusatz-Kommentar vorgehen,
auch wenn die Bewertung u. Kommentar zwar scharf formuliert, aber sachlich richtig und ohne Beleidigung sind und kann der Veräufer mit kostenpflichtigen Abmahn-Verfahren drohen ?
12-12-2025 09:59
ich hab es nie richtig verstanden warum ein VK gleich mit Anwalt droht, anstatt seine Leistung zu verbessern ?
Klar gibt es Bewertungs und Käuferschutzmißrauch, denen K gehört als eine abgewischt.
Ich beobachte seit Jahren, dass VK mit vielen schlechten Bewertungen sehr überzeugt von sich und am unangehemsten sind, egal über die Platorm oder wenn sie hier im Forum aufschlagen.
Ich schaue gerne auch die Kommentare der VK auf die schlechte Bewertungen nach, manchmal sehr aufschlussreich. Nicht nur der Preis ist relevant für den Kauf auch die Abwicklung drumrum.
12-12-2025 09:12
Tag @fischerfelder drohen darf man erstmal... auch wenn's unschön ist.
Allerdings hat der VK bereits 176 geänderte Bewertungen und ausser der von dir abgegebenen roten Bewertung standen da schon 40 andere in der gleichen Farbe.
Die hast du vor dem Kauf gesehen?
Vielleicht hätte dich das vom Kauf auch abhalten können.
11-12-2025 21:34
Ich kenne keinen Grund warum ein Verkäufer nicht rechtlich dagegen vorgehen könnte. Ob er allerdings Erfolg haben wird ist nicht bekannt.