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Neue "Internationale Gebühr" sittenwidrig?

Der Abzug einer "internationalen Gebühr", weil der Käufer angeblich seinen Anmeldesitz im Ausland hat, obwohl sich die Lieferadresse im Inland befindet, ist m. E. sittenwidrig und damit unzulässig, zumindest solange ich als Käufer keine Kontrolle darüber habe, wer mit welchem Anmeldesitz auf meine Auktionen bieten darf, noch ich diesen überhaupt kontrollieren kann. Ich kann lediglich Lieferländer ausschließen. Dass ebay diese Gebühr in den Bedingungen nennt, tut der Sittenwidrigkeit keinen Abbruch.

 

Es ist im internationalen Zahlungsverkehr per Kreditkarte zudem üblich, dass Gebühren für den Auslandseinsatz immer der Käufer trägt, so dass ebay auch nicht argumentieren kann, der Verkäufer müsse mit so etwas rechnen. Wiederum kann ich zudem keine ausländischen Zahlungen vorab ausschließen.

 

Ich habe Ebay darauf hingewiesen und eine Erstattung gefordert. Gleichzeitig riet ich ebay dringend, die Erhebung dieser Gebühr auszusetzen, solange es in den Einstellungen für den Verkäufer keine Möglichkeit gibt, so etwas auszuschließen oder auch nur nachträglich zu kontrollieren.

 

Antwort ebay: "Mit der Anmeldung bei eBay haben sie unseren AGB's zugestimmt."

 

Da müssen jetzt wohl die Gerichte ran. Wegen 40 Cent.

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@sehrioes  schrieb:

Der Abzug einer "internationalen Gebühr", weil der Käufer angeblich seinen Anmeldesitz im Ausland hat, obwohl sich die Lieferadresse im Inland befindet, ist m. E. sittenwidrig und damit unzulässig, zumindest solange ich als Käufer keine Kontrolle darüber habe, wer mit welchem Anmeldesitz auf meine Auktionen bieten darf, noch ich diesen überhaupt kontrollieren kann. Ich kann lediglich Lieferländer ausschließen. Dass ebay diese Gebühr in den Bedingungen nennt, tut der Sittenwidrigkeit keinen Abbruch.

 

Es ist im internationalen Zahlungsverkehr per Kreditkarte zudem üblich, dass Gebühren für den Auslandseinsatz immer der Käufer trägt, so dass ebay auch nicht argumentieren kann, der Verkäufer müsse mit so etwas rechnen. Wiederum kann ich zudem keine ausländischen Zahlungen vorab ausschließen.

 

Ich habe Ebay darauf hingewiesen und eine Erstattung gefordert. Gleichzeitig riet ich ebay dringend, die Erhebung dieser Gebühr auszusetzen, solange es in den Einstellungen für den Verkäufer keine Möglichkeit gibt, so etwas auszuschließen oder auch nur nachträglich zu kontrollieren.

 

Antwort ebay: "Mit der Anmeldung bei eBay haben sie unseren AGB's zugestimmt."


@sehrioes  schrieb:

Der Abzug einer "internationalen Gebühr", weil der Käufer angeblich seinen Anmeldesitz im Ausland hat, obwohl sich die Lieferadresse im Inland befindet, ist m. E. sittenwidrig und damit unzulässig, zumindest solange ich als Käufer keine Kontrolle darüber habe, wer mit welchem Anmeldesitz auf meine Auktionen bieten darf, noch ich diesen überhaupt kontrollieren kann. Ich kann lediglich Lieferländer ausschließen. Dass ebay diese Gebühr in den Bedingungen nennt, tut der Sittenwidrigkeit keinen Abbruch.

 

Es ist im internationalen Zahlungsverkehr per Kreditkarte zudem üblich, dass Gebühren für den Auslandseinsatz immer der Käufer trägt, so dass ebay auch nicht argumentieren kann, der Verkäufer müsse mit so etwas rechnen. Wiederum kann ich zudem keine ausländischen Zahlungen vorab ausschließen.

 

Ich habe Ebay darauf hingewiesen und eine Erstattung gefordert. Gleichzeitig riet ich ebay dringend, die Erhebung dieser Gebühr auszusetzen, solange es in den Einstellungen für den Verkäufer keine Möglichkeit gibt, so etwas auszuschließen oder auch nur nachträglich zu kontrollieren.

 

Antwort ebay: "Mit der Anmeldung bei eBay haben sie unseren AGB's zugestimmt."

 

Da müssen jetzt wohl die Gerichte ran. Wegen 40 Cent.




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