18-11-2020 10:48
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte vor geraumer Zeit schon gemeldet dass ein Käufer seinen Artikel nicht bezahlt hat das habe ich bei eBay schon angegeben, es ist aber jetzt schon eine ganze Weile her, meine Frage wie geht es jetzt weiter dass ich den Artikel mal wieder anbieten kann mit freundlichen Grüßen
@thomasbabs schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte vor geraumer Zeit schon gemeldet dass ...Guten Tag, @thomasbabs
wenn du den Kaufvertrag noch nicht mit dem Käufer aufgelöst hast, das musst du schriftlich tun, dann habt ihr immer noch einen Vertrag nach dem BGB, daran ändert auch ein Nichtzahlerfall über ebay nichts.
Wichtige Fristen:
Öffnen Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels frühestens 4Tage und spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen. Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen. Sie sollten dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist einräumen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen ( 21 WERKTAGE )nach Angebotsende schließen, um die Verkaufsprovision gegebenenfalls zu erhalten.
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen. Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision. In diesem Fall wird im eBay-Konto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall (egal ob durch Sie oder von uns) kann nicht wieder geöffnet werden.
und weiter aktiv nach Ablauf der Frist mit
Käufer hat nicht gezahlt
schliessen !
Wenn du alles korrekt angeklickt hast, erscheint der Hinweis mit der Gebührengutschrift für dich und die Verwarnung an den Käufer.
@thomasbabs schrieb:Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte vor geraumer Zeit schon gemeldet dass ein Käufer seinen Artikel nicht bezahlt hat das habe ich bei eBay schon angegeben, es ist aber jetzt schon eine ganze Weile her, meine Frage wie geht es jetzt weiter dass ich den Artikel mal wieder anbieten kann mit freundlichen Grüßen
Du hast doch vor zwei Tagen schon ausführliche Antworten auf Deine Frage bekommen:
https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Nicht-bezahlt/qaq-p/4235535
Die solltest Du allerdings auch mal lesen. Wenn du jetzt nämlich einfach "nichts" machst, dann schließt ebay den Fall und Du bleibst auf den Gebühren sitzen.