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Offene Anfrage; wie geht’s weiter?

Liebe Community,

ich habe eine Anfrage zu einem Artikel eröffnet, den ich bar bezahlen und abholen möchte, wie vom Verkäufer angeboten. Der Verkäufer reagiert oder meldet sich nicht. Auch nicht, nachdem ich ebay eingeschaltet habe.

Jetzt schreibt mir ebay, dass sie auf meine Antwort warten. Wenn ich den Fall aufrufe kann ich nur a) Verkäufer kontaktieren oder b) den Fall schließen. Irgendwie drehe ich mich im Kreis oder ich schließe die Anfrage, ohne einen Schritt weiter als zu vor zu sein. Hinterfrage daher den Sinn, eine Anfrage zu öffnen.

Dem Verkäufer habe ich zuletzt am Montag über die ebay Plattform geschrieben und erneut keine Reaktion erhalten.

Habt ihr eine Idee, wie ich vorgehen könnte?
Danke und viele Grüße
Lars

Akzeptiert Lösungen (1)

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@onkel_hotte  schrieb:
Liebe Community,

ich habe eine Anfrage zu einem Artikel eröffnet, den ich bar bezahlen und abholen möchte, wie vom Verkäufer angeboten. Der Verkäufer reagiert oder meldet sich nicht. Auch nicht, nachdem ich ebay eingeschaltet habe.

Jetzt schreibt mir ebay, dass sie auf meine Antwort warten. Wenn ich den Fall aufrufe kann ich nur a) Verkäufer kontaktieren oder b) den Fall schließen. Irgendwie drehe ich mich im Kreis oder ich schließe die Anfrage, ohne einen Schritt weiter als zu vor zu sein. Hinterfrage daher den Sinn, eine Anfrage zu öffnen.

Dem Verkäufer habe ich zuletzt am Montag über die ebay Plattform geschrieben und erneut keine Reaktion erhalten.

Habt ihr eine Idee, wie ich vorgehen könnte?
Danke und viele Grüße
Lars

Die Frage ist, was erwartest Du von ebay, wenn Du den Artikel bar bezahlen und abholen willst? Soll jemand von ebay da hin fahren und den Artikel holen?

 

Was für eine Anfrage hast du überhaupt geöffnet? "Artikel nicht erhalten"?

 

Käuferschutz (und damit Hilfe von ebay) hast Du nur bei Paypal-Zahlung oder bei Zahlung über das neue Zahlsystem. Wenn dann der Artikel nicht ankommt, bekommst Du Dein Geld zurück. Das wars dann aber auch für ebay. Du hast doch gar nicht bezahlt, also was soll ebay dann für Dich tun? Geld zurükgeben können sie Dir nicht und was anderes gibt es über den Käuferschutz nicht.

 

Wenn du den Artikel wilst und der Verkäufer nicht "mitspielt", dann nimm Dir nen Anwalt und klage die Erfüllung des Kaufvertrages ein. Der Ebay-Fall ist nur für ein gutes Gefühl da. Erreichen kannst Du damit in Deinem Fall gar nichts.

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