Option "ebay einschalten" bei nicht erhaltenem Artikel ist nicht verfügbar
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03-10-2020 11:40 - bearbeitet 03-10-2020 11:44
Hallo, liebe Community,
ich habe einen Fall geöffnet, weil ich einen Artikel nicht erhalten habe. Der Verkäufer zeigt sich aber nicht kooperativ, sodass ich mich gezwungen sehe, ebay einzuschalten, um den Fall zu klären. Ich habe (soweit ich das beurteilen kann) sämtliche Schritte befolgt, die mir die Hilfe-Funktion vorgibt, und den Artikel in der Kaufübersicht aufgerufen und dort auf "Einzelheiten zur Anfrage ansehen" geklickt. Der nächste Schritt wäre, die Option "ebay einschalten" zu wählen. Aber diese Option wird mir nicht angezeigt. Stattdessen kann ich nur den Fall schließen oder den Verkäufer kontaktieren. Es gibt jedoch schon einen Chatverlauf innerhalb dieser Anfrage (also nicht nur als PM), der sich auch schon über vier Tage hinzieht.
Ich nehme an, es hängt damit zusammen, dass ich per Überweisung bezahlen musste. Bedeutet das, dass es überhaupt keine Handhabe gibt?
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@supersolus schrieb:Hallo, liebe Community,
ich habe einen Fall geöffnet, weil ich einen Artikel nicht erhalten habe. Der Verkäufer zeigt sich aber nicht kooperativ, sodass ich mich gezwungen sehe, ebay einzuschalten, um den Fall zu klären. Ich habe (soweit ich das beurteilen kann) sämtliche Schritte befolgt, die mir die Hilfe-Funktion vorgibt, und den Artikel in der Kaufübersicht aufgerufen und dort auf "Einzelheiten zur Anfrage ansehen" geklickt. Der nächste Schritt wäre, die Option "ebay einschalten" zu wählen. Aber diese Option wird mir nicht angezeigt. Stattdessen kann ich nur den Fall schließen oder den Verkäufer kontaktieren. Es gibt jedoch schon einen Chatverlauf innerhalb dieser Anfrage (also nicht nur als PM), der sich auch schon über vier Tage hinzieht.
Was kann ich hier machen? Und falls ebay sich nicht einmischt, was kann ich dann noch tun?
Hallo @supersolus
wenn es ein Kauf mit Zahlart Überweisung bei einem privaten VK war, gibt es keinen Button "ebay einschalten", daran könnte es liegen.
Antworten kannst du hier nur, indem du die Funktion (Kommentare) nutzt, die in jedem Antwortkasten links unten eingeblendet sind.
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Doch, natürlich kannst du. ebay wird dir weder Artikel noch Geld bringen!
- Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?
- Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?
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Bißchen leichtsinnig unversichert bei dem Betrag.
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supersolus
Wenn du das schriftlich hast, dass du versicherten Versand verlangt hast, kannst du schon "Mahnung" auf Warenerhalt oder Rückzahlung verlangen, am Besten per Einschreiben.
Wenn du darin den Mahnbescheid ankündigst, den der Vk natürlich bezahlen muss, und dann auch machen willst, wenn sich nichts tut.
Ansonsten bleibt dir nur, dass du übers Ohr gehauen wurdest und die rote BW.
https://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
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