18-12-2020 07:23
Moin@mega-peg
hinterlege die Sendungsnummer im geöffneten Fall, damit dürfte es sich dann erledigt haben.
Sobald das Paket auf Wunsch des Auftraggebers an einem Ablageort abgelegt wurde, geht die Haftung auf den Auftraggeber über.
@mega-peg schrieb:
Hallo, ich habe ein Paket an einen Käufer geschickt. Das Paket wurde am Wunschort hinterlegt, aber nie dort aufgefunden. Jetzt hat der Käufer einen Fall wegen einer nicht erhaltenen Ware geöffnet. Allerdings hat der Käufer den Vertrag mit DHL auf Wunschort Ablage. Wie kann der Fall wieder geschlossen werden?
Tagchen @mega-peg
Ich würde den auch bei PP melden. Das ist für mich eindeutig der Versuch, den Käuferschutz zu missbrauchen.