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Paket ging verloren, Käufer hat Erstattung bekommen. Warum?

Hallo,

ich habe ein Paket mit der vom Käufer gewählten Methode per DHL versendet. Das Paket hat bislang keine Änderung im Sendungsstatus erhalten nach „Einlieferung in die Filiale durch Absender“. Ich habe dem Käufer mitgeteilt das ich eine Nachforschung eingeleitet habe, habe die Email auch an den Käufer weitergeleitet. Der Käufer hat sogar per Post ein Schreiben erhalten in dem er gefragt wurde ob das Paket angekommen sei und hat dies bei DHL verneint. Der Käufer sagte er kann nicht solange warten bis das Ergebnis da ist und hat Ebay für eine Rückerstattung kontaktiert. Ich habe dort die Email hochgeladen als Beweis für die Nachforschung und auch den Schriftverkehr mit dem Käufer. Nun hat der Käufer eine Rückerstattung durch Ebay bekommen und Ebay bucht das Geld nun von meinem Bankkonto ab und das obwohl dies widersprüchlich zu den eigenen AGB steht.
Ich habe einen Einspruch eingelegt und hoffe nun das Ebay sich an die eigenen AGB hält.
Kann ich sonst noch etwas machen, einfach das Geld zurück buchen?
Meinen Anwalt kontaktieren?
Immerhin kann das Paket noch immer beim Käufer auftauchen, oder er hat es sogar schon erhalten und hat dann auch noch sein Geld zurück.

Angefügt sind die AGB welche deutlich schildern, dass der Käufer kein Recht auf Rückerstattung oder Ersatzlieferung hat.

Im Falle eines Rechtsstreits, muss ich da Ebay oder den Käufer verklagen?
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2 ANTWORTEN 2

Betreff: Paket ging verloren, Käufer hat Erstattung bekommen. Warum?

Moin @playfootball ,

 

da Du keinerlei Angaben zum Artikel und zur genauen Versandart selbst genannt hast, kann man hier nur allgemein antworten und Dich auf den Ebay-Käuferschutz verweisen, dem Du mit dem Einstellen Deines Angebots zugestimmt hast.

 

Ansonsten kann ich der Antwort von @gebraucht-ist-gut nur zustimmen.

 

 

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
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Betreff: Paket ging verloren, Käufer hat Erstattung bekommen. Warum?

Hallo @playfootball ,

 

das was Du dort anführst, sind keine AGB von ebay.

Das sind lediglich Hinweise, welche Rechte laut BGB zwischen Käufer und Verkäufer bestehen.

 

Das BGB kann man aber nicht direkt auf ebay anwenden, denn das BGB regelt die Rechte zwischen den Vertragsparteien, ebay ist hier nur die Vermittlerplattform - und das zu eigenen Bedingungen.

 

Diesen hast Du sowie der Käufer zugestimmt - das beinhaltet auch das akzeptieren von ebays Käufer- und Verkäuferschutz. Dies ist eine freiwillige Leistung durch ebay, hebelt aber das BGB nicht aus , deshalb wird auch von ebay darauf hingewiesen im Rechtsportal.

 

Demzufolge bekommt der Käufer sein Geld zurück, wenn keine Zustellung der Ware nachgewiesen werden kann. Du bekommst ja Deinen Schaden durch DHL ersetzt.

 

Willst Du Deine Rechte nach BGB durchsetzen, musst Du dies ausserhalb von ebay tun.

 

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