29-05-2020 16:44
Ich habe eine Preisvorschlag gemacht . Der Verkaufer hat dies angenommen . Ich habe aber seine Annahme NICHT bestätigt , kein Boton " Kaufen " getätigt und der Verkäufer will das Geld von mir haben .
Ist das Rechtmässig ? Entspricht das Eba Richtlinien ?
Danke !
@djudja-2000 schrieb:Ich habe eine Preisvorschlag gemacht . Der Verkaufer hat dies angenommen . Ich habe aber seine Annahme NICHT bestätigt , kein Boton " Kaufen " getätigt und der Verkäufer will das Geld von mir haben .
Ist das Rechtmässig ? Entspricht das Eba Richtlinien ?
Danke !
Selbstverständlich hast du einen Kaufvertrag nach dem BGB !
Warum gibt man sonst einen Preisvorschlag ab? Doch nicht aus Jux und Dollerei !
Du musst gar nichts bestätigen, DU gibst einen Preisvorschlag ab, das ist eine Willenserklärung den Artikel zu kaufen.
Der Verkäufer bestätigt dies durch die Annahme des Preisvorschlags, das ist seine Willenserklärung.
Und zack, habt ihr einen Kaufvertrag.
Jetzt zahl und freu dich auf deine gekaufte Ware.
@djudja-2000 schrieb:Ich habe eine Preisvorschlag gemacht . Der Verkaufer hat dies angenommen . Ich habe aber seine Annahme NICHT bestätigt , kein Boton " Kaufen " getätigt und der Verkäufer will das Geld von mir haben .
Ist das Rechtmässig ? Entspricht das Eba Richtlinien ?
Danke !
Ja
Du hast einen Preisvorschlag gemacht.
Der Verkäufer hat akzeptiert.
Du hast gekauft.
So einfach ist das.
Anders würde das auch keinen Sinn machen.
Oder machst du Preisvorschläge aus Langeweille?
Oder was wäre wenn du kaufen willst und es sich
der Verkäufer anders überlegt hat?
Gruß